Mit dem heutigen Tag hat der Marktplatz real.de begonnen, an seine Händler eine Zusatzvereinbarung zu senden. Diese sollen die Verkäufer möglichst schnell an den Plattformbetreiber unterschrieben zurücksenden. Hier findet ihr Antworten auf die wichtigsten Fragen zu der Vereinbarung.

Ist das eine Knebelvertrag?

Diese Frage stellte mir ein Händler, der dieses Schriftstück heute erhalten hat. Nein, ist sie nicht, diese zusätzliche Vereinbarung soll die Händler daran erinnern, dass sie ihre Ware tatsächlich über real.de handeln dürfen. Und es soll eine Lücke in den real.de Händler/Lieferanten AGB geschlossen werden.

4.1 Der Lieferant garantiert, dass die von ihm für die Nutzung von real.de sowie im Rahmen der jeweiligen Vertragserfüllung gegenüber Kunden genutzten Inhalte und Artikel frei von Rechten Dritter sind, bzw. er über entsprechende Rechte der Rechteinhaber (Fotografen, Designer, abgebildete Personen, Texter, Markeninhaber etc.) zur Nutzung und Einräumung entsprechender Rechte in den Lieferländern verfügt. Für die Rechtmäßigkeit der Speicherung und das Vorhalten der Daten, die vom Lieferanten auf real.de gespeichert und dort bestimmungsgemäß weiter bereitgehalten werden, ist allein der Lieferant verantwortlich. Er hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass er auch für die fortgesetzte Speicherung und/oder wiederholte Nutzung über entsprechende Rechte verfügt bzw. die Löschung von Daten veranlasst, sobald die Rechte ablaufen oder sich herausstellt, dass diese nicht oder nicht im erforderlichen Umfang bestehen. (Quelle: real.de)

Bisweilen ist die Formulierung in den real.de AGB ungenau. Und kürzlich wurde real.de von dem Küchengeräte-Hersteller BergHoff abgemahnt. Bereits in der damaligen Kommunikation mit betroffenen Händlern forderte real.de eine Kostenübernahme.

Aus dieser Herausforderung scheint nun das Anschreiben entstanden zu sein. Allerdings birgt das Verlangen von real.de auch Gefahren und darüber sollten sich die Händler im Klaren sein.

Was sind die Gefahren?

Die Gefahr liegt in der Anforderung einer Freistellung von den Kosten. Das bedeutet im Grunde, dass, wenn real.de abgemahnt wird, ihr die Kosten hierfür zu tragen habt. Und das kann gerade bei markenrechtlichen Abmahnungen sehr teuer werden. Unklar ist außerdem, ob real.de auch bei eigenen Kosten beabsichtigt, euch weiter zu belasten.

Wichtig für euch ist, dass ihr euch des Risikos bewusst seid und tatsächlich die Artikel- und Lieferanten-Freigaben prüft.

Warum überhaupt eine solche Vereinbarung?

Die Ursache für die Notwendigkeit einer solchen Vereinbarung liegt in dem Umstand, dass ihr ja faktisch als Lieferant von real.de auftretet. Die Verbraucher kaufen nicht bei euch direkt, sondern bei real.de ein.

Daher werdet nicht ihr direkt, sondern immer der Plattformbetreiber abgemahnt. Er ist gegenüber den Konsumenten der Vertragspartner.

Warum gibt es solche Vereinbarungen nicht mit eBay?

Im Gegensatz zu real.de tritt dieser Marktplatz nicht als Händler auf. Bei eBay schließt ihr die Verträge direkt mit dem Endkunden ab. Entsprechend werden euch die Marken und Hersteller auch direkt in die Haftung nehmen.

Das bedeutet, ihr habt ein identisches Risiko.

Hat Amazon einen solchen Passus?

Wenn ihr als Merchants handelt, dann ist es genauso wie bei eBay. Auch dort tretet ihr gegenüber dem Verbraucher als Händler direkt auf.

Anders verhält es sich, wenn ihr als Vendor Amazon direkt beliefert. Und wenn ihr einen Blick in die Amazon AGB werft, dann findet ihr dort folgende Formulierung:

[…]Gewährleistungen: Der Lieferant garantiert und gewährleistet, dass (a) die Produkte sicher, gebrauchstauglich und frei von jeglichen Mängeln sind, (b) die Produktinformationen richtig und vollständig sind und dass weder die Ausübung der Lizenzrechte durch Amazon noch Verkauf, Marketing oder Vertrieb der Produkte Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-, Datenbank- oder andere Rechte Dritter verletzt, (c) die Produkte einschließlich der Produktinformation und Importunterlagen (falls zutreffend) allen anwendbaren gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen entsprechen[…]

[…] Der Lieferant wird jede Amazon-Partei von jeglicher Haftung, Verlust, Schaden, Kosten oder Auslagen freistellen (einschließlich der Entschädigung für angemessene Beratungskosten), die der Amazon-Partei im Zusammenhang mit einem Anspruch entstanden sind, ausgenommen jedoch im Verhältnis des Anteils, der durch die Fahrlässigkeit oder durch vorsätzliches Fehlverhalten der Amazon-Partei verursacht und dies in einer Entscheidung eines zuständigen Gerichts rechtskräftig festgestellt wurde. Der Lieferant wird ein Urteil oder einen Vergleich nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Amazon-Parteien, die nicht ohne Grund verweigert werden darf, annehmen. Der Lieferant wird einen die Amazon-Parteien zufriedenstellenden Rechtsbeistand beauftragen und die Amazon-Parteien werden bei der Verteidigung mitwirken. Ist eine Amazon-Partei der begründeten Auffassung, dass ein Anspruch zu einer nachteiligen Folge für eine Amazon-Partei führen könnte, kann diese Amazon-Partei, soweit gesetzlich zulässig, die Kontrolle über die Verteidigung übernehmen (ohne dadurch die Freistellungsverpflichtungen des Lieferanten einzuschränken).[…] (Quelle: Amazon Vendor AGB)

Was ihr jetzt machen solltet

Die euch von real.de vorgelegte Vereinbarung entspricht üblichen Inhalten, die ihr bei allen Lieferanten-Vereinbarungen wiederfindet. Dementsprechend solltet ihr sorgfältig prüfen, ob ihr die Vereinbarung erfüllen könnt. Und danach solltet ihr sie unterschrieben an real.de zurücksenden.