IEBA e.V. startet Online-Petition gegen Abmahn-Abzocke
Zunehmend werden Online-Händler und Privatanbieter Opfer so genannter Serienabmahnungen, die zum Teil mit deutlich vierstelligen Beträgen an Anwaltskosten für die Betroffenen verbunden sind. Bestimmte Anwälte und Mitbewerber nutzen das Instrument der Abmahnung ganz gezielt, um damit primär Gebühren zu verdienen, bzw. kleinere Mitbewerber aus dem Markt zu drängen. Ein erheblicher Anreiz für solche „Abmahn-Angriffe“ wird durch die Unübersichtlichkeit der rechtlichen Regelungen im Internethandel sowie die Tatsache geschaffen, dass es keine gesetzliche Begrenzung der Anwaltsgebühren für solche Abmahnschreiben gibt, so Jens Krumbeck, Vorstand der International E-Business Association (IEBA e.V.).
Die IEBA wird sich dafür einsetzen, dem derzeitigen „Abmahnzirkus“ ein Ende zu bereiten. Zu diesem Zweck ruft die IEBA Online-Händler zu einer Online-Petition auf. In der Petition wird die Bundesjustizministerin aufgefordert, sich verstärkt für eine gesetzliche Beschränkung der Abmahngebühren einzusetzen sowie den „Informationsdschungel“ gesetzlicher Belehrungspflichten im Internet auf ein erträgliches Maß zu reduzieren.
Wir hoffen, dass möglichst viele Händler sich der Petition anschließen, so Jens Krumbeck. Denn zahlreiche ahnungslose Händler sind durch die fragwürdigen Abmahnmethoden bereits in den Ruin getrieben worden.
Es wird Zeit, dass die Politik erkennt, dass hier akuter Handlungsbedarf besteht. Die IEBA befürchtet, dass durch existenzvernichtende Abmahnmethoden der Monopolbildung im Internet Vorschub geleistet wird. Wer im Wettbewerb besteht oder nicht, sollte jedoch eine Frage des fairen Wettbewerbs sein und sich nicht danach beurteilen, wer möglichst viel Geld in fragwürdige Serienabmahnungen investieren kann, so der IEBA e.V. Vorstand.
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