*** NEUE VORGEHENSWEISE BEI EINEM NICHT ERHALTENEN ARTIKEL ***
Liebe eBay-Mitglieder,
wenn Sie als Käufer einen Artikel bezahlt, aber nicht erhalten haben, können Sie dies jetzt über "Mein eBay" online klären. Dies gilt auch für Artikel, deren Zustand wesentlich von der Artikelbeschreibung abweicht.
Voraussichtlich ab dem 13. Januar werden wir eine neue Vorgehensweise einführen. Dieser klar gegliederte Prozess wird dazu beitragen, dass Missverständnisse oder Unstimmigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer schnell erkannt und beseitigt werden und alle Beteiligten dabei den Überblick behalten.
- Einfacher Zugang über Mein eBay
Sie können dem Verkäufer und eBay einen nicht erhaltenen Artikel in Zukunft direkt über Mein eBay mitteilen, und zwar über die "Links zum Thema" unterhalb der linken Navigation oder direkt hinter jedem gekauften Artikel in der Ansicht "Ich habe gekauft". Über "Mein eBay" können Sie auch stets den aktuellen Stand der von Ihnen eröffneten Einigungsverfahren abrufen.
- Längere Fristen für Sie als Käufer
Käufer können den Prozess zur Online-Klärung jetzt bereits 10 Tage nach Angebotsende starten. Der Antrag auf Standard-Käuferschutz kann 30 Tage nach Angebotsende gestellt werden. Sie haben demnach als Käufer ein Zeitfenster von 10 bis 60 Tagen nach Angebotsende, um die Online-Klärung zu starten, und ein Zeitfenster von 30 bis 90 Tagen nach Angebotsende für den Antrag auf Standard-Käuferschutz.
- Umfassende Informationen und Tipps für Sie als Käufer
Bevor sie den eigentlichen Prozess in Gang setzen, erhalten Sie eine Reihe von Hinweisen und Informationen . Beispielsweise werden Sie darauf hingewiesen, dem Verkäufer genügend Zeit für den Versand zu lassen, und zwar auf der Grundlage der Lieferbedingungen und Zahlungsmethoden, denen Sie beide zugestimmt haben. Dies gilt besonders für den internationalen Handel.
Weitere, detaillierte Informationen zu diesem neuen Prozess erhalten Sie in den nächsten Tagen.
Hinweis zu schon vor dem 13. Januar gemeldeten Artikeln:
Wenn Sie schon über die bisherige Seite "Beschwerde wegen Nicht- oder Falschlieferung" einen Fall gemeldet haben, werden Sie gebeten, beim bisherigen Prozess zu bleiben.
Herzliche Grüße
Ihr eBay-Team
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