Gepushte Auktion ist rechtswirksam
Eine Auktion, bei der ein Freund oder Partner des Verkäufers den Preis in die Höhe getrieben ("gepusht") hat, ist rechtswirksam. Zwar verstößt so ein Verhalten gegen die AGB von eBay, diese entfalten jedoch nach Auffassung des Amtsgerichts Gemünden keine Schutzwirkung für den Käufer.
Demnach droht pushenden Verkäufern in Deutschland wegen Verstoßes gegen die eBay-AGB zwar ein Ausschluss bei eBay selber, ein Käufer kann daraus aber bezüglich des geschlossenen Kaufvertrags keine Rechte geltend machen.
Siehe dazu auch die Veröffentlichung unter www.rae-wess.de.
Axel Gronen
25.02.2005
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