Gepushte Auktion ist rechtswirksam

Eine Auktion, bei der ein Freund oder Partner des Verkäufers den Preis in die Höhe getrieben ("gepusht") hat, ist rechtswirksam. Zwar verstößt so ein Verhalten gegen die AGB von eBay, diese entfalten jedoch nach Auffassung des Amtsgerichts Gemünden keine Schutzwirkung für den Käufer.

Demnach droht pushenden Verkäufern in Deutschland wegen Verstoßes gegen die eBay-AGB zwar ein Ausschluss bei eBay selber, ein Käufer kann daraus aber bezüglich des geschlossenen Kaufvertrags keine Rechte geltend machen.

Siehe dazu auch die Veröffentlichung unter www.rae-wess.de.

Axel Gronen
25.02.2005

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© 2005 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 25.02.05.
Etwaige Rechtschreib- und Grammatikfehler in diesem Text sind gewollt und wurden hier mit Absicht versteckt. Wer sie findet, darf sie behalten oder auf eBay versteigern. Best viewed with open eyes and a human brain ver. 1.0 or above.

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