Liebe eBay-Mitglieder,
wir möchten Sie heute über einen neuen eBay-Grundsatz informieren: eBay behält sich vor, Top-Angebote von der Startseite zu entfernen, wenn diese das Ansehen der Marke eBay oder den eBay-Marktplatz schädigen, selbst wenn diese Angebote ansonsten nicht gegen eBay-Grundsätze verstoßen.
Das schließt zum Beispiel Angebote ein, die übertriebene oder unrealistische Versprechungen hinsichtlich Gewichtsverlust oder eines Geldgewinns machen.
Lesen Sie weitere Informationen zum eBay-Grundsatz Top-Angebot auf der Startseite. Auf dieser Seite finden Sie einige Beispiele, welche Artikel sich nicht als Top-Angebot auf der eBay-Startseite eignen und eine Auflistung möglicher Konsequenzen bei Verletzung des Grundsatzes für den Anbieter.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Herzliche Grüße
Ihr eBay-Team
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