Erfolgreiche Bewertungslöscher
Inzwischen ist es wohl eher die Ausnahme, dass eBay unliebsame Bewertungen auf Zuruf löscht. Daher greifen einige Verkäufer zu anderen Mitteln: Die reagieren auf negative Bewertungen mit Rachebewertungen und bieten anschließend an, die negativen Bewertungen im gegenseitigen Einvernehmen zurückzuziehen.
Einige Verkäufer beauftragen sogar grundsätzlich einen Anwalt mit einer Reaktion: Der schreibt den Negativ-Bewerter an und droht mit einer Klage und/oder einer Strafanzeige für den Fall, dass die negative Bewerzung nicht zurückgezogen werde. Gerade diese Methode ist sehr erfolgreich: Die meisten Bewerter lassen sich einschüchtern und ziehen ihre Negativbewertung zurück - auch wenn die völlig berechtigt war.
Man sollte also bei Verkäufern nicht alleine auf die Bewertungsquote achten, sondern auch auf die Zahl der "einvernehmlich zurückgenommenen" Bewertungen. Ich will künftig an dieser Stelle gelegentlich über solche Praktiken berichten - und bin dankbar für Hinweise dazu.
Heute hier nur der Link auf den Verkäufer geiershop-2: Der hat immerhin schon bei 212 Bewertungen eine Rücknahme erreichen können.
aXel Gronen
Köln, 19.12.2005
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