Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 59/06
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 2690 eingetragenen L
& P Internet Versand GmbH, Am Hülsenbusch 39, 59063 Hamm, vertreten durch
den Geschäftsführer Harald Berghoff, Wichernstr. 27, 59063 Hamm
Geschäftszweig: Der Vertrieb von Kinderwaren und anderen Artikeln über das
Internet sowie die Einbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem
Internet
ist am 03.05.2006, um 11:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dipl.-Kaufmann Erich Hölzemann,
Goethestraße 2, 59065 Hamm bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch
mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr.
2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert,
nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3
InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines
Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden
untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits
begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
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