eBay überprüft gewerbliche Anbieter

eBay überprüft bei gewerblichen Anbietern, ob die ihre gesetzlichen Informationspflichten erfüllen. Fehlt eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung oder die Anbieterkennung, dann wird der betroffene Händler vorübergehend vom Handel ausgeschlossen.

eBay schreibt in solchen Fällen:

Hallo eBay-Name (Mailadresse),

wir muessen Ihnen leider mitteilen, dass wir Sie gemaess § 4 Abs. 1 der eBay-AGB voruebergehend vom Handel bei eBay ausgeschlossen haben. Sie haben als gewerblicher Verkaeufer Waren auf dem eBay-Marktplatz angeboten ohne ueber Ihre Identitaet und ladungsfaehige Anschrift und/oder ueber das Bestehen oder Nichtbestehen des Widerrufs- bzw. Rueckgaberecht des Kaeufers zu informieren.

Dies stellt einen Verstoss gegen die Vorschriften des deutschen Fernabsatzrechts (§§ 312b. ff. BGB) dar. Zugleich liegt darin ein Verstoss gegen § 8 Abs. 4 der eBay-AGB.

Mitglieder, die sich nicht an die gesetzlichen Bestimmungen und die eBay-Grundsaetze halten, koennen nicht am Handel bei eBay teilnehmen.

Damit wir Sie wieder zum Handel bei eBay zulassen koennen, muessen wir Sie bitten, die untenstehende Erklaerung zu unterschreiben und an uns zurueckzuschicken. Drucken Sie diese E-Mail aus und schicken Sie sie uns unterschrieben an folgende Faxnummer 030 6908 8362 zurueck:


eBay-Mitgliedsname:
E-Mail-Adresse:

"Hiermit erklaere ich, dass ich zukuenftig bei allen Angeboten, die ich auf dem deutschen eBay-Marktplatz anbieten werde, saemtliche Vorschriften nach dem deutschen Fernabsatzrecht beachten werde, insbesondere Angaben zu meiner Identitaet und ladungsfaehigen Anschrift und Informationen zum Widerrufs- bzw. Rueckgaberecht. Ich stelle eBay hiermit von saemtlichen Anspruechen frei, die Dritte gegenueber eBay geltend machen wegen Verletzung fernabsatzrechtlicher Vorschriften durch die von mir auf dem deutschen eBay-Marktplatz eingestellten Angebote und Inhalte. Ich uebernehme hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von eBay einschliesslich saemtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Das gilt dann nicht, sofern die Rechtsverletzung von mir nicht zu vertreten ist."

Ort, Datum Name Unterschrift


Sobald diese Bestaetigung bei uns eingegangen ist, werden wir Sie wieder fuer den Handel auf eBay frei schalten.

Bitte vermerken Sie unbedingt Ihren eBay-Mitgliedsnamen oder Ihre bei eBay angegebene E-Mail Adresse auf den Unterlagen, um uns so die Zuordnung zu ermoeglichen.

Diese Sperrung entbindet Sie nicht von der Verpflichtung, noch offene Gebuehren an eBay zu bezahlen. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass wir bei Nichtzahlung unseren Anwalt mit dem Einzug aller offenen Forderungen beauftragen werden. Dabei werden fuer Sie zusaetzliche Gebuehren anfallen.

Wir moechten Sie des Weiteren darauf aufmerksam machen, dass es Ihnen waehrend dieser Sperrung untersagt ist, unser System zu nutzen. Das schliesst auch eine Neuanmeldung unter einem anderen Namen ein. Jeglicher Versuch, sich erneut anzumelden, kann dazu fuehren, dass Ihre Mitgliedschaft unwiderruflich gesperrt bleibt.

WICHTIGER HINWEIS: Stellen Sie in Zukunft sicher, dass Sie in allen Ihren Angeboten Ihren Informationspflichten nach dem Fernabsatzrecht nachkommen. Weitere Verstoesse gegen die eBay-AGB koennen den endgueltigen Ausschluss vom Handel bei eBay zur Folge haben.

Mit freundlichen Gruessen

eBay-Sicherheitsteam

Grundsätzlich begrüße ich es sehr, dass eBay nun gegen die schwarzen Schafe unter den gewerblichen Anbietern vorgeht. Leider scheint die Prüfung eBays nicht sonderlich gründlich zu sein: Mir sind mehrere Fälle zu Unrecht Ausgeschlossener bekannt, bei denen sehr wohl richtig über das Bestehen eines Widerrufsrechtes belehrt wurde und wo auch die nach dem Teledienstgesetz vorgeschriebene Anbieterkennung nicht fehlte.

aXel Gronen
Köln, 27.12.2006
Mail: webmaster@wortfilter.de
Axel Gronen August 2006

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© 2006 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 27.12.06.
Etwaige Rechtschreib- und Grammatikfehler in diesem Text sind gewollt und wurden hier mit Absicht versteckt. Wer sie findet, darf sie behalten oder auf eBay versteigern. Best viewed with open eyes and a human brain ver. 1.0 or above.

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