Widerrufsrecht auch bei Gebrauchtwaren
Wer gewerblich Waren online verkauft, muss seinen Kunden bekanntlich in der Regel ein Widerrufs- oder Rückgaberecht einräumen. Entgegen anderslautenden Behauptungen gilt das auch für gebrauchte Artikel!
Insbesondere bei Verkaufsagenten gibt es immer wieder Schlaumeier, die ihre Kunden um deren gesetzlich verbriefte Rechte bringen wollen. Hier gilt: Verkaufsagenten handeln immer gewerblich und müssen daher auch den Käufern regelmäßig ein Widerrufs- oder Rückgaberecht einräumen. Gerade hierin liegt das Problem für Verkaufsagenten wie Dropshop oder die insolvente Firma SE.LL-Marketing: Die Rückstellungen und Kosten für widerrufene Geschäfte müssen ja von deren (privaten) Auftragggebern getragen werden. Würden die ihre Gebrauchtwaren stattdessen selbst (privat) bei eBay anbieten, müssten die kein Widerrufsrecht einräumen.
Hier ein Beispiel für einen Verkäufer, der sich für besonders schlau hält: joy-konfektionierung hat diverse angeblich gebrauchte (aber als neuwertig angepriesene) Artikel im Angebot. Obwohl er als gewerblicher Verkäufer gemeldet ist, fehlt bei ihm die gesetzlich vorgeschriebene Anbieterkennung. Und zum Widerrufsrecht heißt es bei ihm lapidar und etwas wirr:
Rückgaberecht für Neugeräte - (gebrauchte ausgeschlossen)
Als Verbraucher können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 1 Monat durch Rücksendung der Ware oder das Rücknahmeverlangen.
Das Rückgaberecht gilt nicht für -
1. gebrauchte Artikel,
2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software,
sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
Diese "Belehrung" ist natürlich hanebüchener Unsinn und rechtswidrig.
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