Ärger um eBays Sonderaktionen

eBays letzte Sonderaktionen mit reduzierten eBay-Kosten waren keine gute Promotion, sondern haben massenhaft Verkäufer verärgert: Da gab es einfach zu viele Pannen.

Vor allem die Aktion vom 21. Juni war ein völliger Schuss in den Ofen. Einmal technisch: Es wurde nur jeweils das erste Angebot ermässigt berechnet, alle weiteren wurden zu "normalen" Preisen abgerechnet. Diesen Fehler will eBay korrigieren und hat auch bereits erste Gutschriften vorgenommen. Anscheinend geschieht das aber nicht automatisch, sondern vermutlich nur, wenn man sich massiv und mehrfach beschwert.

Aber auch die Aktion als Ganzes steht in der Kritik. Solche Bedingungen hatte es noch nie gegeben: Die Aktion galt nur für private Verkäufer, die zuletzt vor dem 1. Februar 2007 mindestens einen Artikel verkauft hatten. Wer noch nie etwas verkauft hatte, als gewerblicher Verkäufer gemeldet ist oder nach dem 1. Februar einmal etwas verkauft hatte, erfüllte die Bedingungen nicht und musste "normal" zahlen.

Von diesen Bedingungen war aber in der Promotion-Mail, die eBay verschickt hatte, keine Rede! Diese Bedingungen musste man bei eBay online nachlesen, was viele Verkäufer im Vertrauen auf die Mail gar nicht gemacht hatten. Und offensichtlich wurde die Mail auch an Verkäufer geschickt, die die Bedingungen gar nicht erfüllten - das musste zur weiteren Verwirrung beitragen.

Fakt ist jedenfalls: Nur wer die Bedingungen erfüllte, kommt in den Genuss der reduzierten Gebühren. Alle anderen haben Pech, auch wenn sie durch eBays Mail regelrecht in die Irre geführt wurden. Ich kenne Fälle, wo es um Beträge bis knapp an den fünfstelligen Bereich geht. Die "Opfer" von eBays Promotion-Aktion müssen nun darüber nachdenken, ob sie den eBay-Handel aufgeben: Das ist die logische Konsequenz, wenn sie die aus ihrer Sicht zu viel gezahlten Kosten nicht tragen können oder wollen.

Leider kommt eine gerichtliche Überprüfung der Aktion nicht in Frage: eBay schließt jeden Verkäufer vom Handel aus, der nur den unstrittigen Teil seiner Rechnung bezahlt. Und auch wer zahlt, dann aber gerichtlich von eBay die zu viel gezahlten Kosten zurückverlangt, wird natürlich gnadenlos rausgeworfen.

Ich hatte eBay bei meinem Besuch in Dreilinden vorgeschlagen, eine Art "Ombudsmann" zu installieren, der in so verfahrenen Siutuationen als Vermittler zwischen eBay und den Betroffenen fungiert. Leider hat so ein Vorschlag für eBay keinen Reiz: Natürlich ist es schöner, weiter nach Gutsherrenart rücksichtslos die eigenen Interessen durchzusetzen und sich eben durch nichts und niemanden kontrollieren oder regulieren zu lassen.

aXel Gronen
Nürnberg, 02.07.2007
Mail: webmaster@wortfilter.de
Axel Gronen August 2006
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© 2007 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 02.07.07.
Etwaige Rechtschreib- und Grammatikfehler in diesem Text sind gewollt und wurden hier mit Absicht versteckt. Wer sie findet, darf sie behalten oder auf eBay versteigern. Best viewed with open eyes and a human brain ver. 1.0 or above.

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