Rechtswidrige Angebote von outlet-store1
Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. An diesen weisen Sinnspruch hält sich outlet-store1 nicht: Dieser Anbieter mahnt vermeintliche Mitbewerber ab, hat aber selbst rechtswidrige Angebote.
Als juristisch interessierter Laie finde ich in diesem Angebot von outlet-store1 gleich mehrere abmahnfähige Fehler:
- Der Satz "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung." in der Widerrufsbelehrung verstößt gegen das Transparenzgebot: Der Verbraucher weiß nicht, wann denn nun die Frist konkret beginnt. Außerdem ist die Aussage falsch, denn die Widerrufsfrist beginnt frühestens mit Erhalt einer gesondert zu erteilenden Belehrung in Textform.
- Den Widerruf soll man unter anderem per Fax erklären können, die Faxnummer fehlt aber in der Widerrufsbelehrung.
- Eine Wertersatzpflicht besteht beim Widerruf von eBay-Käufen nicht oder zumindest nicht in der Form, wie in der Widerrufsbelehrung angegeben.
- Unter der Widerrufsbelehrung wird auf das Fernabsatzgesetz Bezug genommen, ein solches Gesetz gibt es gar nicht (mehr).
- In der Anbieterkennzeichnung muss man raten, ob Michael Müller vertretungsberechtigter Geschäftsführer der GmbH ist: Eine Angabe dazu fehlt.
- Die angegebene HRB-Nummer ist falsch.
- Es fehlt die Angabe des Registergerichts.
Vermutlich ist sogar die angegebene Post-Anschrift falsch: Bei der für Bruchköbel zuständigen IHK Hanau hat man von der angeblichen 4 Jahreszeiten Einkaufs und Service Gesellschaft noch nie etwas gehört.
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