Abmahnfalle: Versicherter Versand
Schon seit längerem ist klar, dass man als gewerblicher Anbieter bei eBay keinen "unversicherten Versand" anbieten darf, weil man dann abgemahnt werden könnte.
Das ist auch eBay bekannt, dazu führen die eBay-Juristen auf einer entsprechenden Seite im Rechtsportal aus:
Vorsicht beim Anbieten von versichertem und unversichertem Versand
Bieten Sie als gewerblicher Verkäufer die Optionen versicherter und unversicherter Versand an, besteht nach Auffassung einiger Gerichte die Gefahr einer Irreführung des Käufers. Der Käufer könnte nämlich auf den Gedanken kommen, dass er im Falle des unversicherten Versands entgegen der Regelung des § 474 Abs. 2 BGB doch das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Sache tragen muss. So hat etwa das Landgericht Mannheim mit Urteil vom 13.09.2006 (Az.: 24 O 80/06) das gleichzeitige Anbieten von versichertem und unversichertem Versand als irreführend und wettbewerbswidrig angesehen. Anders hingegen sah es das Landgericht Hamburg (Urt. v. 18.01.2007 – Az.: 315 O 457/06). Das Gericht sah in dem Anbieten eines unversicherten Versands keine Irreführung des Käufers.
Da es zu dieser Frage noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt, empfehlen wir Ihnen, sich umfassend von einem Rechtsanwalt oder einer anderen Rechtsberatungsstelle darüber beraten zu lassen, wie Sie Ihr Angebot, vor allem die Angaben zum Versand, am besten gestalten, um Probleme zu vermeiden.
Gut, dass eBay überhaupt etwas zu dem Thema schreibt. Aber den Rat, sich an einen Anwalt zu wenden, finde ich nicht sehr konstruktiv: Das gilt eigentlich für alle rechtlichen Fragen, hilft aber dem Händler zunächst nicht weiter. Ein Anwalt kann da vorsichtshalber immer nur raten, keinen "unversicherten" Versand anzubieten. Konstruktiv wäre dagegen gewesen, eBay selbst einmal zu beraten: Es wäre wichtig und sinnvoll, wenn eBay das Feld "unversicherter Versand" aus den Voreinstellungen streichen würde.
Und wenn man bei eBay schon bei ausnahmsweise sinnvollen Änderungen ist, dann sollte auch das Feld "versicherter Versand" gestrichen werden: Auch das kann abgemahnt werden.
Nach Auskunft von Rechtsanwalt Dr. Friedrich Schäfer gibt es nämlich eine kürzlich ergangene Entscheidung des LG Hamburg (Beschluss des LG Hamburg 315 O 888/07 vom 6.11.2007), in der festgestellt wurde, dass bei eBay die Option „versicherter Versand“ abmahnwürdig ist.
Die Richter folgten der Auffassung des Klägers, die Angabe "versicherter Versand" sei irreführend, weil damit entgegen dem Transparenzgebot Preisbestandteile verschleiert würden, wenn die Kosten der Versicherung nicht separat ausgewiesen würden.
Fazit:
Vermeiden Sie als gewerblicher Händler Begriffe wie "versicherter" oder "unversicherter" Versand und nutzen Sie besser die entsprechend von eBay vorgegebenen Felder nicht!
Abmahngefährdet: Die Standardangaben bei eBay
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