Bild Dir Deine Meinung!
Angeblich nimmt es die Bild-Zeitung gelegentlich mit der Wahrheit nicht so genau, siehe www.bildblog.de. Darüber möchte ich mir kein Urteil erlauben, dafür lese ich die zu selten.
Fakt ist aber, dass sich Bild nicht an das (Telemedien-)Gesetz hält: Das schreibt in § 5 TMG nämlich vor, dass man als gewerblicher Anbieter eine Anbieterkennzeichnung (Impressum) haben muss. In den 30 Angeboten der Bild-Anzeigenaktion fehlt so eine Anbieterkennzeichnung jedoch völlig, obwohl der Verkäufer-Account als gewerblich gekennzeichnet ist.
Jede Wahrheit braucht einen Mutigen, der sie ausspricht.
Schade, dass Abmahnabzocker sich immer nur mit "kleinen" Anbietern anlegen, bei denen ohne Gegenwehr Geld zu erwarten ist... :-(
Update 12.12.2007: Offenbar hat jemand die Leute von Bild auf meinen Artikel hingewiesen, die fehlenden Angaben wurden heute ergänzt.
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