Markenstreit bei eBay
Ein Hersteller von Markenartikeln darf den Verkauf seiner Produkte bei eBay untersagen, da die Internet-Plattform nicht das Ambiente eines Fachgeschäfts bietet. Das berichtet der "Focus" unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Mannheim (Az: 7 O 263/07). Geklagt habe der Hersteller der Scout-Schulranzen, die Firma Sternjakob in Frankenthal (Rheinland-Pfalz). Verstoße der Händler gegen das Urteil, dürfe ihn der Hersteller vom Vertrieb ausschließen.
Vor einem halben Jahr hatte dem Bericht zufolge das Landgericht Berlin in einem anderen Scout-Fall den Ebay-Boykott aber als unrechtmäßige Wettbewerbseinschränkung verurteilt (Az: 16 O 412/07). Der Rechtsanwalt der beiden Verkäufer sagte dem Magazin: "Angesichts der beiden widersprüchlichen Entscheidungen ist das Ende gerichtlicher Auseinandersetzungen nicht absehbar."
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