BGH: eBay muss erkannten Namensmissbrauch verhindern
eBay darf nach einem Urteil des BGH weiter zulassen, dass sich Mitglieder unter fremdem Namen anmelden. Das zu verhindern wäre für eBay angeblich nicht zumutbar.
Allerdings gibt es eine Ausnahme, die nun auch vom BGH bestätigt wurde: Wenn jemand eBay meldet, dass sich jemand anderes unter seinem Namen angemeldet hat, dann muss eBay für die Zukunft einen weiteren Missbrauch dieser Identität verhindern. Man darf gespannt sein, wie eBay auf dieses Urteil reagiert: Bisher gibt es keine Überprüfung, ob sich jemand überhaupt noch bei eBay anmelden darf. Das betrifft nicht nur den Fall, dass Dritte rechtswidrig eine Identität missbrauchen, sondern auch bei eBay gesperrte Mitglieder: Viele von eBay ausgeschlossene Mitglieder dürfen sich eigentlich gar nicht mehr bei eBay anmelden, werden aber technisch nicht daran gehindert.
BGH Urteil vom 10.04.2008 - Az. I ZR 227/05
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