eBay wirbt für dubiose "Charity"-Auktion
eBay wirbt in einer Pressemitteilung unter anderem für diese etwas zweifelhafte Auktion. Mich stört daran vor allem, dass in der Artikelbeschreibung nicht näher beschrieben ist, wer Nutznießer der Auktion ist. In den Rücknahme-Bedingungen steht nur lapidar: "Aufgrund der Versteigerung zugunsten einer Charity-Organisation kann leider kein Rückgaberecht gewährt werden." und "Spendenbescheinigungen können im Zusammenhang mit dem Erwerb eines oder mehrerer Stücke im Rahmen der ELLE FASHION STAR Charity-Auktion nicht ausgestellt werden."
Bei einer Charity-Auktion erwarte ich aber eben gerade diese beiden Infos: Ich möchte wissen, welchem wohltätigen Zweck der Erlös zugute kommt und ich möchte natürlich auch eine Spendenbescheinigung. Die Spendenbescheinigung wäre nicht nur für die steuerliche Absetzbarkeit wichtig, sie belegt auch die Seriosität der Aktion: Spendenbescheinigungen können nur von als gemeinnützig anerkannten Organisationen ausgestellt werden.
[Ergänzung I: Da der Käufer für den Kaufpreis die Ware als Gegenleistung bekommt, kann er tatsächlich keine Spendenbescheinigung bekommen. Aber der ELLE Verlag könnte zumindest zusichern, seine Spendenbescheinigung zu veröffentlichen.]
Außerdem halte ich es für wahrscheinlich, dass der nicht als gemeinnützig bekannte ELLE Verlag seinen Käufern ein Widerrufsrecht einräumen muss. Ich habe dazu Rechtsanwalt Max Keller von IT-Recht-Kanzlei.de um eine Stellungnahme gebeten:
"Hier handelt die ELLE Verlag GmbH. Dies ist eine juristische Person,
die sich über eBay auch als gewerbliche Verkäuferin angemeldet hat. Sie bedient
sich der Möglichkeiten des Fernabsatzes, um Waren an Endverbraucher zu
vertreiben. Folglich ist sie auch verpflichtet, sich an die einschlägigen
Bestimmungen zu halten. Es kommt nicht darauf an, aus welchen Gründen (und
sei es sozialer Art) jemand gewerblich Waren vertreibt."
Jeder nebenberufliche eBay-Händler muss alle gesetzlichen und sonstigen Bestimmungen einhalten und kann sich noch nicht einmal den kleinsten Fehler leisten, ohne eine teuere Abmahnung oder den Rauswurf durch eBay zu riskieren. Da ist es schon traurig, dass die großen Rechtsabteilungen von eBay und diesem Verlag so ein Angebot durchgehen lassen, statt den Händlern ohne Rechtsabteilung ein Vorbild zu sein.
[Ergänzung II: eBay hat mich angerufen und darauf hingewiesen, dass der Nutznießer der Charity-Auktion auf der Mich-Seite des Anbieters genannt würde.
Und man sagte mir, dass ein Widerrufsrecht bei so einer Charity-Auktion doch höchst unschöne Auswirkungen haben könnte: wenn beispielsweise der Käufer den Widerruf erst nach vier Wochen erklärt, in denen er das Kleid aber fleißig tragen könnte. Das finde ich auch höchst unerfreulich - aber die Rechtslage ist nunmal so. Ich unterstelle mal, dass sehr viele eBay-Händler mit der in Deutschland geltenden Rechtslage und dem möglichen Missbrauch des Widerrufsrechts nicht glücklich sind.]
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