Katalogdaten können gegen eBay-AGB verstoßen
Wer bei eBay für seine Angebote Katalogdaten (z.B. über ISBN) verwendet, der riskiert ein Handelslimit: Darin enthaltene Links verstoßen gegen die eBay-AGB.
Einer meiner derzeitigen Hauptkritikpunkte an eBay sind die völlig automatisiert ablaufenden Sanktionen gegen Verkäufer: Wer zu viele neutrale oder negative Bewertungen kassiert, zu schlechte Detaillierte Verkäuferbewertungen (DSR) bekommt, offene Unstimmigkeiten hat oder angeblich gegen die eBay-AGB verstößt wird völlig automatisch und ohne menschliche Kontrolle im Handel limitiert oder gar vom eBay-Handel ausgeschlossen.
Bei kleineren Verkäufern reichen zwei unzufriedene Käufer (oder Mitbewerber-Accounts...), um zumindest ein Handelslimit zu bewirken. Ein Käufer kann nämlich an vier Stellen den Verkäufer-Score verschlechtern: Durch eine negative Bewertung, durch die Vergabe schlechter DSR-Sterne, durch das Eröffnen einer Unstimmigkeit und bei PayPal durch die Meldung eines stark von der Beschreibung abweichenden Artikels.
eBay verhängt dann völlig automatisch Sanktionen, der Verkäufer bekommt keine Chance, sich zu rechtfertigen oder sich beispielsweise gegen die Kampagne eines Mitbewerbers zu wehren.
Das alleine finde ich schon schlimm genug. Dazu kommt aber noch die bei eBay übliche Sippenhaftung: Wenn einer Ihrer Familienangehörigen oder Nachbarn Ärger mit eBay hat, kann das auch zu Ihrem Ausschluss führen. Hat eine Firma Mist gebaut, dann kann das auch zu einer ewigen eBay-Sperre für alle Angestellten führen.
Richtig absurd wird es bei angeblichen AGB-Verstößen. Wenn irgend ein schlecht ausgebildeter und gelaunter eBay-Praktikant einen Verstoß gegen die eBay-AGB zu erkennen glaubt (beispielsweise wegen eines Schulbuchs, in dem Adolf Hitler erwähnt wird), droht unter Umständen auch ein sofortiges Handelslimit.
Der Gipfel ist aber, dass Ihnen sowas auch passieren kann, wenn Sie beim Einstellen Ihrer Angebote von eBay vorgegebene Katalogdaten verwenden!
Bisher habe ich immerhin schon von zwei Lesern gehört, denen deswegen der Handel limitiert wurde. Dazu ein Beispiel: In diesem Angebot wurden Katalogdaten für die Artikelbeschreibung verwendet. Der Verkäufer verstößt mit dem darin enthaltenen Link auf schuelerlexikon.de unbewusst gegen eBays Grundsatz zur Verwendung von Links auf den eBay-Artikelseiten. Die Sanktionen gegen solche Verstöße schildert eBay selbst auf der Grundsatz-Seite: Sie reichen von der Löschung des Angebots bis zum völligen Ausschluss vom eBay-Handel. Ich habe für mein Beispiel bewusst einen sehr großen Verkäufer gewählt: eBay wird hoffentlich meinen Artikel nicht zum Anlass nehmen, aha-buch mit 117.883 Bewertungspunkten vom Handel auszuschließen.
Ich habe noch weitere Beispiele für diesen ganz normalen eBay-Wahnsinn, die stelle ich in den nächsten Tagen online.
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