eBay verbietet Sofortueberweisung.de

eBay hat letzte Woche überraschend sofortueberweisung.de auf die Liste verbotener Zahlungsmethoden gesetzt. Das war eine unangenehme Überraschung für viele Händler: Die wurden auf diese Regeländerung erst dadurch aufmerksam, dass eBay sie verwarnte und ihre Angebote löschte.

Ganz früher hatte eBays Liste verbotener Zahlungsmethoden durchaus einen ehrenwerten Zweck: Darin sind viele Zahlungsmethoden aufgeführt, die besonders häufig von Betrügern genutzt wurden (z.B. Western Union) und wo es deshalb überdurchschnittlich viele Probleme gab. Ginge es ausschließlich danach, dann müsste heute PayPal verboten werden: Nach der Zahl der Fälle dürfte PayPal die von Betrügern am meisten genutzte Zahlungsart sein.

Aber schon Mitte 2006 verbot eBay Google Checkout und dokumentierte damit, dass die Liste verbotener Zahlungsmethoden nicht dem Kampf gegen Betrüger dient, sondern der Behinderung des freien Wettbewerbs.

Google musste sich das damals gefallen lassen, denn dort ist man auf die durch eBay generierten Anzeigen-Einnahmen angewiesen, da wiegt die Behinderung des ohnehin nicht allzu erfolgreichen eigenen Zahlungssystems weniger schwer.

Bei sofortueberweisung.de will man sich diese eBay-Schikane aber nicht gefallen lassen, dort wurde die folgende Pressemitteilung veröffentlicht:

Die Auktionsplattform Ebay hat das Payment-System sofortüberweisung.de ohne Begründung auf die Liste der nicht gestatteten Zahlungssysteme gesetzt. „Der Marktführer für Online-Überweisungen in Deutschland wird Ebay und damit PayPal anscheinend zu mächtig“, kommentiert Christoph Klein, CEO der Payment Network AG, die Vorgehensweise. Innerhalb der letzten zwölf Monate konnte sein Unternehmen die Anzahl der Transaktionen und den Umsatz um 600 Prozent steigern. Bezogen auf das Payment-Volumen ist PayPal International (1. und 2. Quartal) dagegen im Jahresvergleich nur um 35 Prozent gewachsen (Quelle: Ebay Company Update).

Da viele Ebay-Händler die hohen Kosten von PayPal umgehen und sparen möchten, bieten diese seit einigen Monaten verstärkt sofortüberweisung.de an. „Genau deswegen hat Ebay in seinen AGB nun sofortüberweisung.de als Zahlungsdienst verboten“, ist sich Klein sicher. Unter den Händlern sorgt die Vorgehensweise für Empörung: Ihre Auktionen wurden ohne vorherige Ankündigung oder Information vom Netz genommen. „Ich finde das Verhalten Ebays eine absolute Frechheit und danke Ihnen für Ihre schnelle und kompetente Reaktion diesbezüglich“, so Lukas Böhrer, Geschäftsführer von rpg-services in einem Schreiben an die Payment Network. „In unserem neuen Webshop, der ab Ende November online geht, freuen wir uns, noch mehr Kunden von PayPal auf Ihr tolles Zahlungssystem umleiten zu können.“

Die Payment Network hat gegen das Vorgehen von Ebay sowohl juristische als auch kartellrechtliche Schritte angekündigt. „Ebay hat eine marktbeherrschende Stellung und darf Zahlungssysteme nicht verbieten, nur um das eigene System PayPal zu pushen“, so Klein.

Bereits in der ersten Hälfte dieses Jahres hat Ebay in Australien versucht, PayPal nicht nur als Pflicht für Verkäufe auf Ebay einzuführen, wie dies in England bereits der Fall ist, sondern generell nur PayPal sowie Bezahlung bei Abholung der Ware auf der eigenen Plattform zu erlauben. Daraufhin sind bei der „Australian Competition & Consumer Commission“, die den Wettbewerb in Australien reguliert, über 700 Einzelklagen (Submissions) von verärgerten Ebay-Händlern eingegangen. Ebay hat daraufhin die Umsetzung dieser Maßnahme vorerst nicht weiterverfolgt.

„Die dortige Begründung von Ebay, PayPal sei sicherer als andere Zahlarten, ist schlicht und einfach falsch, und die Tendenz, die starke Marktstellung für eigene Zwecke auszunutzen, ist bei Ebay und PayPal unverkennbar“, so Christoph Klein. „Dass die Händler sich gegen solche Maßnahmen wehren und bei der Wettbewerbskommission Klage einreichen, ist mehr als verständlich. Denn im Endeffekt wird das für alle Ebay-Händler heißen, dass die Gebühren für den Ebay-Verkauf signifikant steigen werden - zumindest für die Händler, die bislang günstigere Bezahlverfahren wie sofortüberweisung.de eingesetzt haben. Auch die Verbraucherzentralen dürften sich hierüber Gedanken machen, denn die Händler werden in einem solchen Fall die Gebühren in Form höherer Preise an den Kunden weitergeben. Beim Marktvolumen von Ebay wird dies zumindest im eCommerce-Bereich deutliche negative Effekte für den Verbraucher auslösen. Ebay-Händler in Deutschland sollten nach Vorbild der australischen Kollegen handeln, um ihre Rechte durchzusetzen."

Ebay dürfte zwar aufgrund eines Urteils von 2004 (Potsdamer Urteil vom 21.07.2004 – Az. 2 O 49/04) anfechten, eine marktbeherrschende Stellung in Deutschland einzunehmen. Nach Ansicht der Payment Network AG wurde bei diesem Urteil, welches in Folgefällen ebenfalls fraglos zur Anwendung gekommen ist, allerdings von der falschen Prämisse ausgegangen, dass die Marktstellung von Ebay am gesamten eCommerce-Markt zu beurteilen ist. Im deutschen eCommerce-Markt ist von keiner marktbeherrschenden Stellung von Ebay auszugehen. Dagegen ist sehr wohl davon anzunehmen, dass im eigentlich relevanten Markt - nämlich dem der Online-Auktionshäuser - Ebay eine solche Stellung hält. Experten gehen davon aus, dass Ebay 99 Prozent des Marktvolumens am deutschen Online-Auktionshäuser-Markt abbildet, was faktisch einem Monopol entspricht.

Der Payment Network AG, die die Vorgehensweise von Ebay nicht hinnehmen und alle juristischen Mittel ausschöpfen wird, haben bereits zahlreiche Ebay-Powerseller ihre Unterstützung zugesagt. In vielen Foren meldeten sich in den vergangenen Tagen betroffene Händler zu Wort: „Dass Ebay nun so gegen sofortüberweisung.de wettert, lässt mich glauben, dass unsere Entscheidung für sofortüberweisung.de eine gute war. Sollte PayPal mal auf die Idee kommen, auch in Onlineshops bestimmen zu wollen, dass neben PayPal keine sofortüberweisung.de erlaubt ist, dann fällt die Entscheidung ziemlich leicht, gegen welches der beiden Systeme man sich entscheidet.“ (Quelle: Sellerforum.de)


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© 2008 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 03.11.2008.
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