Keine Kennzeichnungspflicht aus Verpackungsverordnung

Ich werde derzeit ziemlich oft gefragt, wie man abmahnsicher kennzeichnen soll, dass man die Pflicht aus der Verpackungsverordnung erfüllt und sich bei einer der neun Firmen des Dualen Systems registriert hat.

Ganz einfach: Gar nicht. Im Gegenteil: Wenn Sie in Ihre Artikelbeschreibungen schreiben, dass Sie Ihren Pflichten aus der Verpackungsverordnung nachkommen, dann könnte das unter Umständen als Werbung mit Selbstverständlichkeiten abgemahnt werden. Es gibt keine Verpflichtung, dazu irgendwelche Angaben zu machen und Sie müssen auch nicht veröffentlichen, bei wem Sie registriert sind.

Übrigens gibt es Probleme für Kleingewerbetreibende ohne Umsatzsteuer-ID: Manche Firmen des Dualen Systems verlangen von ihren Kunden so eine Nummer, z.B. Bähr mit Zentek. Landbell verlangt die nicht.


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Köln, 01.12.2008
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Axel Gronen August 2006

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© 2008 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 02.12.2008.
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