Ist an Bedingungen geknüpft: Der PayPal-Verkäuferschutz

PayPal macht sehr viel Werbung damit, dass eBay-Verkäufer bei PayPal-Zahlungen gegen Zahlungsausfälle geschützt seien. Seit gestern gilt das auch in Österreich und der Schweiz:

"Online-Händler sind mit dem Verkäuferschutz bei Verkäufen auf eBay ohne zusätzliche Gebühren gegen Zahlungsausfälle geschützt. Damit sichern sich die Verkäufer gegen Risiken des Lastschriftverfahrens wie Kontounterdeckung und Kontomissbrauch, Rückbuchungen von Kreditkartenzahlungen sowie ungerechtfertigter Käuferbeschwerden ab."

Dieser Verkäuferschutz ist eine reine Kulanzleistung und es besteht daher kein einklagbarer Anspruch darauf: Wenn PayPal einem Verkäufer mitteilt, dass der Verkäuferschutz in seinem speziellen Fall nicht gewährt wird, dann ist diese Entscheidung endgültig und kann nicht gerichtlich überprüft werden. In der Praxis hilft es dann nur, sich an die Medien zu wenden: Wenn sich beispielsweise ein Verbrauchermagazin bei eBay oder PayPal meldet, wird der Einzelfall überprüft und es fällt meistens auf, dass es da eine bedauerliche Fehlentscheidung gegeben habe, die nun natürlich korrigiert werde.

In den meisten Fällen aber lehnt PayPal den Verkäuferschutz völlig zu Recht ab, denn Verkäufer erfüllen nur selten die beiden Bedingungen für den Verkäuferschutz: "Voraussetzungen für den Verkäuferschutz sind die Vorlage eines gültigen Versandnachweises und der Versand des Artikels möglichst innerhalb von sieben Tagen an die bei PayPal hinterlegte Adresse."

Die erste Bedingung ist leicht nachvollziehbar und den meisten Verkäufern bewusst. Kaum jemand macht sich aber Gedanken darüber, dass der Artikel nur an die bei PayPal hinterlegte Adresse versandt werden darf. So war das in dem Fall, über den markt in seiner nächsten Sendung berichten wird: Da hatte ein privater Verkäufer einen Artikel für über 1.000 Euro über PayPal bezahlt bekommen und an die bei eBay hinterlegte Adresse verschickt. Die PayPal-Zahlung wurde kurz darauf storniert, weil dafür wohl gestohlene Kreditkartendaten verwendet worden waren. Der Verkäufer fiel aus allen Wolken, als ihm mitgeteilt wurde, dass ihm kein Verkäuferschutz gewährt wird und dass er auf seinem Schaden von über 1.000 Euro sitzen bleibt: Er hatte übersehen, dass er nicht an die bei eBay hinterlegte Adresse versenden durfte, sondern dass er eigentlich an die bei PayPal hinterlegte Adresse verschicken musste. Da war aber gar keine Adresse hinterlegt...

Ich halte das für einen Skandal, PayPal macht es Betrügern viel zu leicht und lässt Verkäufer über die immensen Risiken im Unklaren. Das Mindeste wäre doch wohl, dass PayPal überhaupt keine Zahlungen von Accounts zulässt, bei denen noch nicht einmal eine Adresse hinterlegt wurde. Welcher Verkäufer weiß denn schon, dass solche Zahlungen eigentlich immer Betrugsfälle sind und dass er das angeblich bei PayPal eingegangene Geld nie sehen wird?

Den Opfern dieser von eBay und PayPal begünstigten Betrügerbanden kann man keinen Vorwurf machen: Die haben sich einfach in PayPals kundenfeindlichem AGB-Dschungel verirrt. PayPal ist eine Tochtergesellschaft eBays. Wer kommt dann denn auf die Idee, dass bei PayPal-Zahlungen eine bei eBay hinterlegte Anschrift nicht verwendet werden darf? Was soll ein Verkäufer machen, dem PayPal einen Zahlungseingang mitteilt, bei dem aber keine Anschrift des Absenders hinterlegt ist?

Ich verstehe die Motive PayPals nicht. An Betrügern verdient PayPal kein Geld, denn auch in dem oben beschriebenem Fall wurde dem Verkäufer die bereits verbuchte PayPal-Provision für das tatsächlich nie geflossene Geld erstattet. Vermutlich sind den Verantwortlichen die Milliardenbeträge zu sehr zu Kopf gestiegen und es ist bei PayPal niemandem mehr bewusst, was der Verlust von über 1.000 Euro für einen "normalen" privaten Verkäufer bedeutet. Die Betrüger freut das natürlich: Sie erbeuten mit PayPals Hilfe mehrere hundert Millionen Euro jährlich.


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© 2009 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 16.06.2009.
Etwaige Rechtschreib- und Grammatikfehler in diesem Text sind gewollt und wurden hier mit Absicht versteckt. Wer sie findet, darf sie behalten oder auf eBay versteigern. Best viewed with open eyes and a human brain ver. 1.0 or above.

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