Abofallen-Anwältin muss Schadensersatz bezahlen
Der Karlsruher Rechtsanwalt Benedikt Klas und sein Mandant haben die Inkasso-Anwältin Katja Günther erfolgreich auf Schadensersatz verklagt. Zunächst ließ der Anwalt feststellen, dass die Abo-Rechnung für ein dubioses "Geburtstags-Archiv" nichtig ist.
Dann reichte er am Amtsgericht (AG) Karlsruhe Klage für seinen Mandanten ein. Darin forderte er von Günther Schadensersatz für die entstandenden Anwaltskosten zur Abwehr der unberechtigten Inkasso-Forderung. Das AG gab Klas nun recht und verurteilte Günther dazu, 46,41 Euro Anwaltsgebühr plus rund 150 Euro Gerichtsgebühr für das Verfahren selbst zu zahlen (Az. 9 C 93/09).
Leider gehen nur sehr wenige Anwälte gegen ihre Kollegen vor: So sind beispielsweise fast keine Fälle bekannt, in denen zu Unrecht Abgemahnte gegen den Abmahner oder dessen Anwalt auf Schadensersatz klagen. Meist liegt das an den Abgemahnten selbst: Die wollen arbeiten, Geld verdienen und ihre Zeit nicht mit Prozessen verbringen. Dadurch wiederum fühlen sich rechtsmissbräuchliche Massen-Abmahner wie die Schmidt Wellness GmbH samt ihrem Abmahnanwalt Andreas Gerstel in ihrem Tun bestätigt und machen auch nach vielen verlorenen Einzelprozessen weiter.
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