Ausländer dürfen auf ricardo.ch nicht privat verkaufen
Ein Leser machte mich darauf aufmerksam: Ausländer dürfen auf ricardo.ch nicht privat verkaufen. Ich habe das überprüft und dann dazu bei der Pressestelle von ricardo.ch angefragt. Die Antwort von Barbara Zimmermann kam schnell:
Privatpersonen aus dem Ausland können grundsätzlich nicht mehr auf ricardo.ch verkaufen, weil es bei diesen Angeboten immer wieder zu Problemen mit den Zoll- und Versandkosten gekommen ist.
Gewerbliche Mitglieder können sich jedoch für den Status als Verkäufer schriftlich beim Kundendienst von ricardo.ch bewerben.
Für die Überprüfung des Antrages zum "gewerblichen Verkäufer aus dem Ausland" auf unserer Plattform, bitten wir das Mitglied uns die folgenden Dokumente zuzustellen:
- Kopie eines amtlichen Ausweises (Personalausweis, ID, Pass)
- Informationen zu den Produkten, welche Sie verkaufen möchten
- Kopie des Handelsregisterauszugs (falls vorhanden)
- Nachweis, dass Sie im Besitz der Ware sind
- Haben Sie einen Laden, Shop oder Online-Shop?
- Sind Sie bereits auf anderen Seiten aktiv (Topseller bei ebay, etc.)?
Sobald wir die kompletten Unterlagen erhalten und überprüft haben, werden wir das Mitglied kontaktieren.
Diese Regelung ist am 22.7.2009 in Kraft getreten und betrifft nur die Neuanmeldungen. Alle User aus dem Ausland, welche sich vor dem 22.7.09 registriert haben, können weiterhin verkaufen.
Damit scheidet also ricardo.ch als Alternative für die zahlreichen Privatverkäufer aus, die ab Oktober wegen des Zwangs zu kostenlosem Versand eBay verlassen wollen. Damit spart sich ricardo.ch aber auch eBays Probleme mit ausländischen "Privat"-Verkäufern.
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