Abmahnfalle: Tradoria stellte Treuhandservice ein
Am. 5. Oktober hat Tradoria die AGB für die Verträge Tradoria/Händler und Händler/Endkunden geändert. Außerdem wurde der Tradoria-Treuhandservice abgeschafft, wodurch nun viele Tradoria-Händler akut abmahngefährdet sind.
Nach Angaben von Tradoria wurden alle Händler über die AGB-Änderungen vorab informiert, zusätzlich haben angeblich alle Händler Tradoria die Kenntnisnahme ausdrücklich bestätigt.
Das hat wohl nicht so richtig geklappt: Viele Händler hatten von der Abschaffung des Tradoria-Treuhandservice gar nichts mitbekommen, wie verschiedenen Forenbeiträgen zu entnehmen ist.
Wer mit einem nicht existentem Service wirbt, handelt vermutlich wettbewerbswidrig und riskiert somit eine Abmahnung. Das betrifft vor allem Shop-Betreiber, die nicht alle Passagen zum Treuhandservice von Tradoria gelöscht haben.
Daher mein dringender Rat: Überprüfen Sie, ob in Ihrem Webauftritt noch irgendwo ein Hinweis oder Link auf den Treuhandservice enthalten ist und löschen Sie den gegebenenfalls!
Übrigens: Händler, die mit den weit reichenden Änderungen der AGB nicht einverstanden sind, haben meiner Meinung nach ein sofortiges fristloses Sonderkündigungsrecht und können dann von Tradoria im Voraus bezahlte Gebühren zurückverlangen.
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