Markenhersteller darf eBay-Handel verbieten
Markenhersteller müssen Händler nicht beliefern, wenn diese die Waren auch über eBay verkaufen. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe gestern entschieden. Wie aus dem Urteil hervorgeht, hatte der Hersteller von Schulranzen und Rucksäcken der Marken "Scout" und "4YOU" in seinen Auswahlkriterien für "zugelassene Vertriebspartner" den Verkauf über eBay und andere Auktionsformate im Internet ausgeschlossen. Eine Händlerin, die trotz Abmahnung die Produkte über eBay verkaufte, wurde deshalb nicht mehr beliefert. Dagegen klagte sie erfolglos vor dem Landgericht Mannheim und unterlag nun auch vor dem OLG Karlsruhe.
Nach Ansicht des Kartellsenats verstoßen die Auswahlkriterien nicht gegen kartellrechtliche Vorschriften. Die Entscheidung des Herstellers und Markeninhabers, die Produkte im Markt als hochpreisige Qualitätsware zu positionieren, sei grundsätzlich zu respektieren. Der von der Klägerin praktizierte Einzelvertrieb über eBay sei mit den Auswahlkriterien nicht zu vereinbaren. Die Revision wurde nicht zugelassen.
Az: 6 U 47/08 Kart. - Urteil vom 25.11.2009
|