Verboten: eBay-Verkäufer nur als Stellvertreter
Verständlicherweise gibt es immer mal wieder Händler, die den strengen deutschen Verbraucherschutz umgehen und sich um beispielsweise Widerrufs- und Gewährleistungsrechte drücken möchten.
tomilo_global aus Tübingen glaubt offenbar, er hätte dafür den richtigen Trick gefunden: In seinen Angeboten schreibt Levent Kurnaz ausdrücklich, er sei nur "rechtsgeschäftlicher Stellvertreter" der Lofac Technology Ltd. aus China.
Zum Widerrufsrecht heißt es lapidar:
"Bei Widerruf muß die Ware zum Vertragspartner nach China geschickt werden, die Versandkosten trägt der Käufer."
Zur Gewährleistung schreibt der Verkäufer:
"Schuldner aller Gewährleistungsansprüche ist Lofac Technology Ltd. China als Vertragspartner. tomilo ist nicht Vertragspartner und haftet auch nicht für Gewährleistungsansprüche."
Ich halte das für rechtswidrig. Unabhängig davon sehe ich aber hier vor allem eBay in der Pflicht: eBay wirbt für diesen Verkäufer, er würde als "Verkäufer mit Top-Bewertung" "regelmäßig auf Einhaltung bestimmter Servicestandards geprüft".
Da frage ich mich natürlich, was das für Servicestandards sind und ob es eBay wirklich gut findet, dass Widerrufs- und Gewährleistungsrechte auf diese Weise weitgehend ausgeschlossen werden...
eBay selbst schreibt in § 9 Absatz 5 der eBay-AGB vor:
"Unternehmer, die Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher anbieten, sind verpflichtet, diesen die gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherschutzinformationen zu erteilen und sie über das gesetzliche Widerrufs- oder Rückgaberecht zu belehren, sofern ein solches besteht."
tomilo_global tritt bei eBay als Verkaufsagent auf. Dazu heißt es in § 15 Absatz 3 der eBay-AGB:
"Jede vertragliche Konstruktion, die darauf abzielt, den Verkaufsagenten von seinen vertraglichen Pflichten gegenüber dem Höchstbietenden zu entbinden, ist untersagt und führt zur unmittelbaren Sperrung des Mitglieds..."
Mein Fazit: So geht es nicht! Schade, dass eBay solche Praktiken duldet und fördert, obwohl die sogar gegen die eBay-AGB verstoßen.
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