BVOH: Offener Brief an die Verbraucherzentrale
Deutsche Onlinehändler haben den Verbraucherzentralen eine Vielzahl von Abmahnung und Urteilen zu "verdanken", die ihnen das Leben schwer machen: Zuletzt die Entscheidung des EuGH zu den Hinsendekosten.
Der BVOH hat nun einen Offenen Brief dazu geschrieben:
Offener Brief an die Verbraucherzentrale Bundesverband und die Verbraucherzentrale NRW
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem Sie in der Vergangenheit mehrfach Händler bezüglich Ihres Internetauftrittes abgemahnt haben und zum Teil für uns Händler schwierige und nicht nachvollziehbare Urteile erstritten haben, kam uns der Gedanke, auf Ihren Seiten nachzuschauen, wie man es denn vorbildlich macht.
Wir nahmen an, dass wir auf Ihren Seiten einen beispielhaften Auftritt vorfinden, da Sie regelmäßig Wettbewerbsverstöße anderer Händler mit Abmahnungen und Klagen verfolgen.
Ich muss gestehen, dass unsere "Erwartungen" weit übertroffen wurden - allerdings im negativen Sinne.
Hiermit möchten wir Sie auf die "gröbsten" Verstöße freundlich hinweisen.
Von einer kostenpflichtigen Abmahnung sowie einer Unterlassungserklärung, sehen wir "derzeit" ab, da wir Abmahnungen, die nicht "zunächst" eine gütliche Regelung anstreben, grundsätzlich für nicht angemessen halten.
Trotzdem erwarten wir eine Prüfung in Ihrem Hause und entsprechende Korrektur bis zum 1. Mai 2010, um weitere Schritte zu verhindern. Ein formelles Antwortschreiben erwarten wir ebenfalls bis zum 1. Mai 2010.
Wir würden es begrüßen, wenn die Angelegenheit auf diesem Wege friedlich beigelegt werden kann.
Hier eine Auflistung "einiger" Verstöße. Die Liste ist weder vollständig noch abschließend.
Zunächst auf der Seite der Verbraucherzentrale - Bundesverband e.V. :
Hier der Link zur Shop "Impressum" Seite: http://www.vzbv.de/ratgeber/impressum/index.html
Der Bundesverband Onlinehandel e.V. ( BVOH ) vermisst dort das Registergericht und die Vereinsregisternummer.
Auf der Seite "Bücher von A-Z" http://www.vzbv.de/ratgeber/rubrik/a-z/index.html vermissen wir in Nähe des Preises eine Angabe zur Umsatzsteuer und zu den anfallenden Versandkosten. Versandkosten sind zwar in der Fußleiste der Seite angegeben, aber sehr unübersichtlich und nicht deutlich hervorgehoben, Außerdem ist dieser Passus "Für Sendungen ins Ausland fallen höhere Portokosten an." wettbewerbswidrig, da der Verbraucher die Versandkosten, ohne Nachfrage beim Verkäufer, selbst ermitteln können muss.
Auf Ihrer Seite "AGB" http://www.vzbv.de/ratgeber/agb/index.html halten Sie zwar die Pflichtinformation "Widerrufsbelehrung" nach BGB Info Verordnung vor, verlangen dort aber die Tragung von Rückversandkosten bei einem Wert der nicht über 40,-- Euro liegt vom Verbraucher, ohne dazu eine separate vertragliche Kostenübernahmeregelung mit dem Verbraucher zu treffen. Dies ist nicht zulässig.
Nach der EuGH Entscheidung, die ein Mitglied Ihres Verbandes herbeigeführt hat, sind die Hinversandkosten bei einem kompletten Widerruf der Bestellung ebenfalls vom Händler zu tragen. Unseres Erachtens gehört daher in die vertragliche Kostenübernahmeregelung auch ein entsprechender Hinweis zu den Hinversandkosten, um den Verbraucher ausreichend über eventuell anfallende Kosten, im Falle des Widerrufes zu informieren.
Nun zur Verbraucherzentrale Nordrhein - Westfalen e.V.
Die bereits bei der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. aufgeführten Punkte möchte ich hier jetzt nicht nochmals wiederholen, teilweise werden diese Fehler auch auf der NRW Seite gemacht, sondern verweise auf diese Punkte.
Auf der Seite "Schuldnerberatung/Anwälte" kommt man über den Link "AGB" auf diese Seite : LINK kommt man über den Link "AGB" auf diese Seite : LINK.
Hier gibt es zwar eine Kostentragungsvereinbarung bzgl. der Rückversandkosten, aber ein Hinweis auf eine Regelung zu den Hinversandkosten fehlt.
Entscheidend dürfte aber die Widerrufsbelehrung selbst sein, in der eine Telefonnummer eingefügt ist, obwohl der Widerruf nur in Textform erfolgen kann.
Mit freundlichen Grüssen
Rudolf Braunsdorf
Präsident
Bundesverband Onlinehandel e.V.
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