*** NEUE (VERKAUFS)MÖGLICHKEITEN NACH DEM ENDE EINES ANGEBOTS ***
Liebe eBay-Verkäufer,
wenn Sie einen Artikel einmal nicht verkauft haben oder zusätzliche Artikel verkaufen wollen, stehen Ihnen verschiedene Optionen zur Verfügung. Diese Optionen haben wir nun erweitert:
- Angebote an unterlegene Bieter
Wenn ein Bieter von seinem Kauf zurücktritt bzw. der Kauf einvernehmlich aufgehoben wird, haben Sie die Möglichkeit, einem unterlegenen Bieter ein Angebot zu machen. Bisher mussten Sie 7 Tage warten, jetzt können Sie das Angebot unmittelbar nach Rücktritt bzw. einvernehmlicher Aufhebung unterbreiten. Dabei spielt es keine Rolle, welchem der unterlegenen Bieter der Artikel dann angeboten wird.
Aber auch, wenn Sie einen Artikel erfolgreich versteigert haben, haben Sie jetzt die Möglichkeit, weitere gleiche Artikel, die Sie bisher noch nicht angeboten haben, den unterlegenen Bietern anzubieten.
Bitte lesen Sie vorher die detaillierten Informationen dazu auf dieser Seite.
- Bei Wiedereinstellung wegen unzuverlässigem Käufer auch Gutschrift der Angebotsgebühr
Wenn ein Käufer unzuverlässig ist und nicht zahlen sollte, können Sie den Artikel wiedereinstellen. Dabei wurde Ihnen bisher die Verkaufsprovision gutgeschrieben. Jetzt wird Ihnen auch die Angebotsgebühr gutgeschrieben. Allerdings nur beim ersten Wiedereinstellen. Wenn Sie einen Artikel ein drittes Mal anbieten möchten, sollten Sie die Funktion "Ähnlichen Artikel verkaufen" nutzen. Danach können Sie im Bedarfsfall wieder die Funktion "Artikel wiedereinstellen" nutzen.
Bitte beachten Sie, dass diese Neuerung für alle Angebote gilt, die seit dem 9. Februar 2004 zum ersten Mal eingestellt wurden. Lesen Sie auf dieser Seite weiterführende Informationen.
Herzliche Grüße
eBay-Team
|