Probleme beim WiedereinstellenNormalerweise kann man bei eBay ein Angebot "wiedereinstellen", wenn man damit keinen Erfolg hatte. Wird dann der wiedereingestellte Artikel verkauft, so bekommt man dafür die Angebotsgebühren erstattet (siehe auch Gutschrift der Angebotsgebühr für wiedereingestellte Artikel). Das klappt in letzter Zeit öfter nicht. Entsprechende Beschwerden bei eBay brachten keinen Erfolg - außer den üblichen Textbausteinantworten. Vermutlich tritt dieser Fehler immer dann auf, wenn man ein Angebot beim ersten Mal nicht über den üblichen Weg eingestellt hat, sondern über die Funktion "Ähnlichen Artikel verkaufen". Offenbar will man sich bei eBay nicht mit diesem Problem befassen, dort werden in solchen Fällen Bedienungsfehler bei den Benutzern vermutet :( ag20040425
© 2004 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 25.04.04.
Etwaige Rechtschreib- und Grammatikfehler in diesem Text sind gewollt und wurden hier mit Absicht versteckt. Wer sie findet, darf sie behalten oder auf eBay versteigern. Best viewed with open eyes and a human brain ver. 1.0 or above. |