Verbote für Tier- und Pflanzenhandel

eBay hat die Verbotsrichtlinien und Grundsätze für den Handel mit Tieren, Tierpräparaten, Tierteilen und Pflanzen konkretisiert. Leider bedeutet dass vermutlich nicht, dass die Auktionslöschungen weniger willkürlich werden, denn der entscheidende Satz lautet wie immer: "Die Entscheidung, ob Angebote mit diesem Grundsatz im Einklang stehen, liegt allein bei eBay."

Hier die offizielle Marktplatzmitteilung eBays dazu:

*** DER GRUNDSATZ ZUM TIER- UND PFLANZENSCHUTZ WURDE ÜBERARBEITET ***

Liebe eBay-Mitglieder,

wir haben den Grundsatz "Tiere, Tierartikel und geschützte Pflanzen" überarbeitet.

Es ist uns sehr wichtig, dass der Tier- und Pflanzenschutz auf unserem Marktplatz gewahrt bleibt. Da unser Marktplatz immer größer wird, müssen wir die Regeln des Handels den sich ändernden Bedingungen anpassen. Wenn Sie also Teile von Tieren, Tierprodukte oder Pflanzenprodukte anbieten, prüfen Sie bitte genau, ob Ihr Angebot dem überarbeiteten Grundsatz entspricht.

Der überarbeitete Grundsatz lautet:

Es ist verboten, bei eBay lebende Tiere anzubieten.

Tierpräparate (ausgestopfte Tiere) und viele Teile von Tieren dürfen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen angeboten werden. Für Tierprodukte gilt dies, wenn es sich um Produkte geschützter Arten handelt.

Auch der Handel mit geschützten Pflanzen ist bei eBay verboten. Dies gilt gleichfalls für Produkte oder Teile von geschützten Pflanzen.

Erläuterungen zu diesem Grundsatz:

Zu den lebenden Tieren gehören auch Kleinstlebewesen wie Urzeitkrebse oder Seeanemonen. Der Handel mit befruchteten Eiern ist ebenfalls verboten.

Tierpräparate, Tierteile und Produkte von Tieren, die unter das Bundesnaturschutzgesetz, das Washingtoner Artenschutzabkommen oder die EG-Artenschutzverordnung fallen, dürfen nur angeboten und verkauft werden, wenn der Verkäufer über die erforderliche behördliche Genehmigung verfügt.

Zusätzlich müssen alle Artikelbeschreibungen für Tierpräparate genaue Angaben über die Art des Tieres und die Herkunft des Präparats enthalten, damit ein Handel mit geschützten Arten ausgeschlossen werden kann. Das Gleiche gilt für folgende Teile von Tieren:

  • Federn
  • Exotische Lederarten
  • Pelze
  • Felle
  • Walzähne
  • Schlangenhäute
  • Schildkrötenpanzer
  • Schildpatt
  • Korallenteile
  • Elfenbein

Für Kaviar vom Stör (z.B. „Ossetra“, „Beluga“, „Serruga“) gilt, dass ein Verkauf bei eBay nur erlaubt ist, wenn der Verkäufer die entsprechende Genehmigung des Bundesamtes für Naturschutz oder der CITES Management Authorities vorweisen kann. In der Angebotsbeschreibung sind Ausfuhrangaben, Einfuhrnummer, Einfuhrdatum und Importeur zu nennen. Ein Weiterverkauf von Kaviar, der nur zum privaten Verzehr erworben werden durfte, ist verboten.

Beispiele für geschützte Tiere und Pflanzen:

  • Zu den geschützten Tieren zählen unter den Säugetieren: alle Affenarten, alle Walarten, die meisten Wildkatzen (z.B. Ozelot, Leopard, Löwe, Gepard, Tiger, Luchs, Bengalkatze), Elefanten, Wölfe, Braunbären, Fischotter, Nashörner, Vicunjas und Moschustiere.
  • Teile und Produkte dieser Tiere sind beispielsweise Felle, Fleisch, Hirn, Tran, Elfenbein, Moschus (in Form von getrocknetem schwarzen Pulver) sowie alle daraus hergestellten Erzeugnisse.
  • Zu den geschützten Vogelarten zählen alle heimischen Singvögel, alle Greifvögel (z.B. Wanderfalke, Seeadler, Milan, Weihe, Habicht) und alle Eulen.
  • Teile und Produkte dieser Tiere sind beispielsweise Federn und Eier.
  • Zu den geschützten Reptilien zählen alle Meeresschildkröten, Lederschildkröten, Krokodile, Warane und Riesenschlangen.
  • Teile und Produkte dieser Tiere sind beispielsweise Schildkrötenpanzer, Schildplatt, Lederprodukte oder Schlangenhäute.
  • Unter den Fischen sind unter anderem alle Störarten der Familie Acipenseriformes sowie der Riesenhai und der Weiße Hai geschützt. Ebenso geschützt sind verschiedene Korallenarten, Seepferdchen, der Edelkrebs und andere Krustentiere.
  • Daneben sind viele Schmetterlinge, Spinnen und Skorpione geschützt.
  • Zu den geschützten Pflanzen zählen unter anderem alle Orchideen und die meisten Kakteenarten. Ein Verkauf dieser Arten ist nur von künstlich vermehrten Pflanzen zugelassen.

Hinweis:

Die Entscheidung, ob Angebote mit diesem Grundsatz im Einklang stehen, liegt allein bei eBay. eBay behält sich vor, Angebote zu entfernen, die gegen diesen Grundsatz verstoßen.

Weiterführende Links

Bundesamt für Naturschutz
Artenschutzdatenbank des Bundesamts für Naturschutz

Dort können Sie prüfen, ob das von Ihnen angebotene Exemplar den Artenschutzbestimmungen unterliegt.

Herzliche Grüße

eBay-Team

Axel Gronen
29.05.2004

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© 2004 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 29.05.04.
Etwaige Rechtschreib- und Grammatikfehler in diesem Text sind gewollt und wurden hier mit Absicht versteckt. Wer sie findet, darf sie behalten oder auf eBay versteigern. Best viewed with open eyes and a human brain ver. 1.0 or above.

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