Neu: Medikamente bei eBay
eBay bietet ab sofort in der
Kategorie "Beauty & Gesundheit" die Unterkategorie "Medikamente"
an. Dort werden zum Handel ausschließlich Apotheker, die über
eine behördliche Erlaubnis zum Versand von Arzneimitteln verfügen,
zugelassen. Sie müssen eBay ihre Versandhandelserlaubnis, die von
den zuständigen Landesverwaltungsämtern erteilt wird, als
beglaubigte Kopie vorlegen. Zusätzlich läßt eBay die Apotheker
durch das PostIdent Spezial-Verfahren überprüfen.
Neue Wege für Apotheker
eBay reagiert mit der neuen Kategorie auf die Möglichkeiten,
die das Gesundheitsmodernisierungsgesetz seit Jahresanfang bietet.
"Wir nehmen die Verantwortung für diesen besonderen Bereich sehr
ernst", sagt Dr. Stephanie Gerdes, Senior Manager bei eBay und
verantwortlich u.a. für die Kategorie Medikamente. "Wir haben uns
für die Entwicklung ausreichend Zeit genommen, um die größtmögliche
Sicherheit zu gewährleisten. Unser Angebot an Apotheker ist eine
qualifizierte Antwort auf die großen Versandapotheken. Damit
erleichtern wir den Einstieg für Apotheker in den Online-Handel."
Mit der neuen Kategorie "Medikamente" als alternativen Vertriebsweg
eröffnen sich Apotheker zu ihren stationären Geschäften neue
Möglichkeiten. Zum Kategoriestart sind bereits die ersten Apotheker
für den Verkauf von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten
zugelassen.
Kategorie mit hohen Sicherheitsanforderungen
Da die Abgabe nicht verschreibungspflichtiger Medikamente vom
Gesetzgeber eingeschränkt ist und nur über Apotheken erfolgen darf,
widmet eBay der Unterkategorie "Medikamente" besonders hohe
Aufmerksamkeit und legt spezielle strenge Sicherheitsanforderungen
an. Nur wer von eBay zum Handel in dieser Kategorie zugelassen ist,
kann Angebote dort einstellen. Alle anderen werden bei dem Versuch
automatisch abgewiesen.
Darüber hinaus sind die teilnehmenden Apotheker an eine Reihe von
Auflagen gebunden, die sich aus den gesetzlichen Vorschriften sowie
aus den eBay-Richtlinien ergeben. Sie müssen eine unterschriebene
"Erklärung zum Handel mit apothekenpflichtigen Medikamenten bei
eBay" vorlegen. Darin verpflichten sie sich noch einmal zusätzlich,
sowohl die eBay-AGB, als auch alle gesetzlichen Vorschriften zum
Arzneimittel-Versandhandel einzuhalten, zum Beispiel die
Vorschriften der Arzneimittelpreisverordnung und des
Heilmittelwerbegesetzes. Sie müssen außerdem eine eigene Seite bei
eBay, die Mich-Seite, anlegen und dort ihre Kontaktdaten angeben,
um damit einen weiteren Kommunikationsweg neben der "Frage an den
Verkäufer" anzubieten.
Außerdem sind Apotheker, die in der Kategorie "Medikamente" handeln,
aus datenschutzrechtlichen Gründen zum Schutz ihrer Käufer verpflichtet,
ihr Bewertungsprofil auf "Privat" zu stellen. Andere Nutzer werden also
nicht einsehen können, wer schon bei den Apothekern gekauft hat und
welche Produkte erworben worden sind.
Axel Gronen
22.07.2004
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