AG Münster zu beleidigenden Bewertungen

Das Amtsgericht Münster hat letzte Woche eine Einstweilige Verfügung gegen jemanden erlassen, der in Bewertungen beleidigend wurde. Dabei wurden aus meiner Sicht das Ordnungsgeld und der Streitwert überraschend niedrig angesetzt - und damit blieben auch die Kosten für den Beleidiger überschaubar. Allerdings könnte da noch etwas nachkommen: Möglicherweise sind diese Äußerungen ja auch als Beleidigungen im strafrechtlichen Sinn zu werten...

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Axel Gronen
28.09.2004

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© 2004 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 28.09.04.
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