So wehren Sie ungerechtfertigte Bewertungen ab

Verkäufer bei eBay und Amazon haben ein ernstes Problem mit negativen Bewertungen: Schon relativ wenige negative Bewertungen reichen aus, um vom Handel auf diesen Plattformen ausgeschlossen zu werden. Bei eBay haben negative detaillierte Bewertungen außerdem zur Folge, dass man keine Rabatte auf die Verkaufpsovision bekommt und dass die Angebote nicht mehr vorne gelistet werden.

Verkäufer, die ein Problem mit einer ungerechtfertigten Bewertung haben, können sich z.B. auf dieser Hilfeseite eBays über ihre Möglichkeiten informieren. Da viele Käufer aber uneinsichtig sind und eBay selbst allenfalls Platin-PowerSellern hilft, bleibt letztlich oft nur der Rechtsweg über den Anwalt und eventuell eine Klage: eBay löscht Bewertungen normalerweise erst nach einem entsprechenden Gerichtsurteil.

Hier taucht dann für geschädigte Verkäufer die nächste Hürde auf: Die großen und im Onlinehandel bekannten Kanzleien haben meistens keine Lust, sich mit Bewertungsstreitigkeiten herumzuschlagen. Das ist im Grunde auch verständlich, denn bei solchen Auseinandersetzungen sind die Streitwerte niedrig und beispielsweise kaum mit dem vergleichbar, was sich z.B. mit Abmahnungen oder deren Abwehr verdienen lässt.

Der Feld-, Wald- und Wiesen-Anwalt um die Ecke dagegen wäre wohl auch bereit, solche Fälle zu übernehmen - kennt sich aber mit der Materie nicht wirklich aus, weil er sonst eher mit Scheidungen und anderen Verkehrsunfällen befasst ist.

Update 30.09.2013:
So gehen Sie gegen negative Bewertungen vor

In diese Lücke stößt nun seit einiger Zeit die Kanzlei Gewolf & Steinmetz: Die hat sich im Bereich des Online-Rechts insbesondere auf die Abwehr ungerechtfertigter negativer Kundenbewertungen spezialisiert.

Natürlich kann die Kanzlei Gewolf & Steinmetz nicht immer helfen: auch ungerechte und falsche Bewertungen sind nicht in jedem Fall rechtswidrig. Auf dieser Seite finden Sie Anhaltspunkte dafür, ob man Ihnen helfen kann - und auch eine Telefonnummer, unter der man Ihnen kostenlos und unverbindlich etwas über Ihre Erfolgsaussichten sagen kann.

Mein Fazit: Ich finde die Idee hervorragend, sich auf ein von anderen Kanzleien ziemlich vernachlässigtes, aber für Onlinehändler immens wichtiges Gebiet zu spezialisieren!

Startseite der Kanzlei Gewolf & Steinmetz

Infos zu negativen Bewertungen


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© 2010-2013 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 30.09.2013.
Etwaige Rechtschreib- und Grammatikfehler in diesem Text sind gewollt und wurden hier mit Absicht versteckt. Wer sie findet, darf sie behalten oder auf eBay versteigern. Best viewed with open eyes and a human brain ver. 1.0 or above.

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