Update-Service mit persönlicher Rechtsberatung
Gerade im laufenden Weihnachtsgeschäft brauchen Onlinehändler öfter mal schnellen juristischen Rat: Z.B. wenn es Ärger mit Kunden oder Wettbewerbern gibt oder eine neue Werbeaktion gestartet werden soll.
Da kommen dann z.B. Fragen auf, wie man mit einer Tiefpreisgarantie, einer Bestpreisgarantie, einem Umtauschrecht und/oder einem Geld-zurück-Versprechen werben darf. Oder man möchte wissen, was man beim Anbieten von bestimmten neuen Produkten zu beachten hat (Kennzeichnungspflichten...).
Solche Fragen beantwortet die IT-Recht-Kanzlei im Rahmen ihres Update-Services, den man schon ab 59,- Euro im Monat bekommt:
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