2011 kommen neue Widerrufsbelehrungen
2011 werden die deutschen Regelungen zum Wertersatz beim Widerruf an die Rechtsprechung des EuGH angepasst, daher müssen Onlinehändler mal wieder ihre Widerrufsbelehrungen überarbeiten.
Wann das neue Gesetz in Kraft tritt, ist noch nicht bekannt. Immerhin ist diesmal eine Übergangsregelung vorgesehen: Die seit dem 11. Juni 2010 geltenden Muster-Widerrufsbelehrungen dürfen drei Monate lang weiter verwendet werden. 2011 müssen die Widerrufsbelehrungen also nicht nachts umgestellt werden, wie das zum 11. Juni 2010 verlangt wurde.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger schreibt zur geplanten Neuregelung: "Der Verbraucherschutz beim Widerruf von Fernabsatzgeschäften wird verbessert." Um den Verbraucherschutz zu verbessern, reicht eine Anpassung der deutschen Regelungen an die Rechtsprechung des EuGH natürlich nicht aus, daher will die Bundesregierung noch etwas draufsatteln: Die Beweislast dafür, ob der Käufer die Ware in einer Art und Weise genutzt hat, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware hinausgeht, liegt künftig beim Verkäufer.
Damit wird es in der Praxis wohl nahezu unmöglich werden, beim Widerruf vom Käufer einen Wertersatz zu verlangen.
Die Bundesjustizministerin behauptet:
"Bei einer über die Prüfung hinausgehenden Nutzung wie dem Tragen teuerer Abendgarderobe zu einem besonderen Anlass kann der Unternehmer jedoch auch weiterhin einen Anspruch auf Wertersatz geltend machen. Hierdurch werden übermäßige Belastungen der Wirtschaft vermieden und der Fernabsatz insgesamt gestärkt."
Das ist natürlich völliger Blödsinn, wie sich besonders am Beispiel der Abendgarderobe zeigt: Wie soll der Verkäufer das denn beweisen? Soll er künftig beim Verkauf von Abendgarderobe einen Detektiv mit der Beschattung des Käufers beauftragen?
Weitere Infos finden Sie in diesem Artikel der IT-Recht-Kanzlei.
|