In den letzten Wochen gab es recht viel Wirbel um Google Analytics: Der Hamburger Datenschutzbeauftragte hatte medienwirksam die Gespräche mit Google aufgekündigt und drohte damit, gegen alle Verwender des Google-Tools vorzugehen.
Später ruderte er dann zurück: Vorerst gebe es keine Bußgelder durch seine Behörde.
Das Problem beim Einsatz von Google Analytics ist die Tatsache, dass dabei in der Standardeinstellung die vollständigen IP-Adressen aller Besucher einer Website an Google übermittelt und gespeichert werden. Die meisten Juristen betrachten die IP-Adresse aber als persönliche Information und fordern daher daher eine Einwilligung des Webseiten-Besuchers: Der muss einer Übertragung seiner persönlichen Daten an Google vorher ausdrücklich zustimmen.
Die Lösung finden Sie im Artikel Google und Datenschutz: Google Analytics erfüllt zentrale Forderung der Datenschutz-Aufsichtsbehörden. Dort finden Sie ausführliche Infos zum Thema und dazu, wie Sie die IP-Adresse anonymisieren und damit den Einsatz von Google Analytics legal machen können.
Bei www.wortfilter.de setze ich übrigens auch Google Analytics in der legalen, anonymisierten Form ein und weise in meiner Datenschutzerklärung entsprechend darauf hin.
Denken Sie daran: Wenn Sie keine Datenschutzerklärung haben, dann sind Sie akut abmahngefährdet! Weitere Infos finden Sie in meinem Artikel
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