Urteil zu Identitätsmissbrauch §269 StGB
Wer bei eBay unter falschem Namen handelt, macht sich damit strafbar: Das ist eine "Fälschung beweiserheblicher Daten" nach §269 StGB und damit drohen bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.
Ich hatte über den Prozess in Euskirchen berichtet, nun wurde das Urteil vom 19.06.2006 unter dem Aktenzeichen 5 Ds 279/05 veröffentlicht.
In dem Urteil wurde offen gelassen, ob schon die Anmeldung unter falschem Namen bei eBay strafbar ist. Richter Feyerabend sieht aber eine Fälschung beweiserheblicher Daten, wenn man bei eBay unter fremdem Namen kauft oder bietet. Außerdem ist das Anbieten von Waren unter fremdem Namen strafbar.
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