Falsche eBay-Anmeldung ist strafbar!
Im Prozess zu einem Fall von Identitätsmissbrauch in Euskirchen gab es nun ein Urteil: Demnach ist es nach § 269 StGB strafbar, sich bei eBay unter falschem Namen anzumelden.
Das Urteil ist zwar nicht rechtskräftig und es ist auch anzunehmen, dass der Verurteilte gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen wird. Trotzdem kommt ihm grundsätzliche Bedeutung zu: Erstmals wurde vor einem deutschen Gericht die Frage verhandelt, ob es strafbar ist, sich bei eBay unter falschem Namen anzumelden. Das bejahte der Euskirchener Amtsrichter: Wer sich bei eBay unter dem Namen eines anderen anmeldet, begeht damit eine "Fälschung beweiserheblicher Daten" nach § 269 StGB und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe belegt werden. Sogar der Versuch ist strafbar!
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