Falsche eBay-Infos in der Computerbild

Um mich auf dem Rückflug von München nach Köln zu unterhalten, hatte ich mir die aktuelle Ausgabe 12/07 der ComputerBild gekauft. Dort gibt es einen auf dem Titel groß angekündigten Beitrag: "eBay unsicher wie nie! Die 23 miesesten Betrugsmaschen - so schützen Sie sich dagegen".

Die ComputerBild ist stolz darauf, einen eBay-Skandal aufgedeckt zu haben: Man kann bei eBay mit den Daten eines anderen unter dessen Namen einen Account einrichten. Schön, dass auch die ComputerBild das nun gemerkt hat, ich habe das erstmals im Januar 2003 kritisiert.

Die Screenshots in der ComputerBild deuten darauf hin, dass man diese "Sicherheitslücke" getestet hat, in dem man sich unter dem Namen und mit den Daten von Kardinal Lehmann bei eBay angemeldet hat. Das ist nicht schwer - aber strafbar! Wenn das ein Redakteur der ComputerBild tatsächlich getan haben sollte, könnte nun gegen ihn wegen der "Fälschung beweiserheblicher Daten" ermittelt werden. Das kann nach § 269 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden!

Als besonders schlimm empfindet man bei der Computerbild, dass man bei eBay unter fremdem Namen auf Einkaufstour gehen kann und behauptet dazu: "Mit den Auktionen ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande gekommen." Das ist nicht wahr: Wenn jemand unter fremden Namen und ohne echte Kaufabsicht bei eBay mitbietet, kommt damit natürlich kein Vertrag zustande.

Auch die anderen geschilderten Tricks und Maschen sind uralt und es wird seit Jahren in allen möglichen Medien darüber berichtet. Diese Berichte hätte man bei der ComputerBild etwas gründlicher lesen sollen, denn offenbar wurde nicht alles verstanden. So wird auf Seite 90 beim Thema Dreiecksbetrug die falsche Behauptung aufgestellt, der Verkäufer könne nicht zur Rückzahlung des zu Unrecht erhaltenen Geldes verpflichtet werden. Das ist natürlich Unsinn: Selbstverständlich kann man Geld zurückverlangen, das jemand zu Unrecht bzw. ohne Grund erhalten hat.

Auch die Machenschaften des Vereins "Ehrlich währt am längsten" wurden bei der ComputerBild nicht verstanden: Dort glaubt man anscheinend, der inzwischen zu drei Jahren Haft verurteilte Peter W. habe Urheberrechtsverstöße gerügt, tatsächlich waren es aber angebliche Wettbewerbsverstöße.

Ganz am Schluss stellt die ComputerBild dann noch eine weitere gewagte Behauptung auf: Als Verkäufer könne man die Gebote unliebsamer Bieter streichen lassen und müsse das nur eBay gegenüber begründen. Auch das werden die meisten Gerichte wohl etwas anders sehen...

aXel Gronen
Köln, 03.06.2007
Mail: webmaster@wortfilter.de
Axel Gronen August 2006
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© 2007-2009 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 11.06.09.
Etwaige Rechtschreib- und Grammatikfehler in diesem Text sind gewollt und wurden hier mit Absicht versteckt. Wer sie findet, darf sie behalten oder auf eBay versteigern. Best viewed with open eyes and a human brain ver. 1.0 or above.

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