Urteil: Gebote dürfen nicht zurückgezogen werden

Nach einem Urteil des Amtsgerichts Menden dürfen eBay-Bieter ihr Gebot nicht zurückziehen - auch wenn die Auktion noch nicht abgelaufen ist.

In der Praxis dürfte dieses Urteil keine Rolle spielen: Die meisten Bieter werden einfach bestreiten, überhaupt ein Gebot abgegeben zu haben - und der Verkäufer ist dann in der (ihm unmöglichen) Beweispflicht.

ag20040506

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© 2004 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 06.05.04.
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