Update: Amazon veröffentlicht wie eBay Nutzerzahlen auch nicht nach Gesetzestext
Amazon und eBay machen es sich offensichtlich einfach und interpretieren den Willen der Verordnung. Während der Artikel 24 Abs. 2 die Plattformen zur Nennung der Nutzerzahlen eigentlich verpflichtet, drücken sich die beiden großen transaktionalen Plattformen eBay und Amazon vor der Angabe der Kundenzahlen. Amazon braucht 2 Zeilen im Impressum Diese Onlineplattform benötigt gar nur zwei … Update: Amazon veröffentlicht wie eBay Nutzerzahlen auch nicht nach Gesetzestext weiterlesen
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