Wenn du Verkaufsverpackungen an deutsche Endverbraucher:innen verschickst, bist du dazu verpflichtet, bestimmte Vorgaben des deutschen Verpackungsgesetzes (VerpackG) einzuhalten. Die To-Do`s müssen zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfüllt werden, was zu Verwirrung führen kann. Wir zeigen dir, wann du welche Pflichten in deinem Lizenzjahr erledigen musst.
Auf einen Blick: Dein Lizenzjahr
Einmalige To-Do‘s – bevor du Verpackungen erstmals versendest:
- To-Do 1: Lizenzvertrag abschließen: Lizenziere deine Verpackungen, die schätzungsweise im entsprechenden Lizenzjahr anfallen werden, bei einem dualen System – wie Interseroh+ über Lizenzero.
- To-Do 2: Registriere dich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister über das Melderegister LUCID.
- To-Do 3: Melde den Namen deines dualen Systems und deine lizenzierten Mengen über dein LUCID-Konto an LUCID.
Jährliche To-Do’s (müssen immer bei dualen System und bei LUCID erfüllt werden):
- Bis zum 31.12.: Gib deine Mengenprognose für das nächste Jahr als „Initiale Planmengenmeldung“ ab
- Bis zum 15.05.: Nimm die Jahresabschluss-Mengenmeldung für das zurückliegende Jahr vor
- Immer: Passe – wenn notwendig – deine Verpackungsmengen an deine Verkaufszahlen an (bei Lizenzero bekommst du bis zum 31.08. eine Gutschrift bei einer Mengenverringerung)
Vor dem Versand: Systembeteiligungsvertrag, Registrierung und initiale Datenmeldung
Bevor du deine erste Verpackung in Umlauf bringst (egal, wann im Jahr), musst du einen Lizenzierungs-(oder auch Systembeteiligungs-)vertrag mit einem dualen Systeme abschließen.
Für die Lizenzierung werden die Verpackungsmengen je Materialart als Schätzmenge für das gesamte Kalenderjahr angegeben. Im Laufe des Jahres hast du optional die Möglichkeit, deine Mengen zu verändern.
Nachdem du deine Verkaufsverpackungen lizenziert hast, musst du deine Mengen bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) über das Melderegister LUCID melden:
- Registrierung: Registriere dich einmalig in LUCID unter Angabe der Unternehmensdaten (Anleitung zur Registrierung bei LUCID).
- Deine persönliche LUCID-Registrierungsnummer musst du bei deinem dualen System angeben, damit die Zentrale Stelle Verpackungsregister deine Pflichterfüllung überprüfen kann.
- Datenmeldung: Melde die von dir lizenzierten Verpackungsmengen in deinem LUCID-Konto über die „Initiale Planmengenmeldung“ (für das kommende Jahr) oder als „Unterjährige Mengenmeldung“ (wenn du im laufenden Jahr startest) an LUCID. Außerdem gibst du hier den Namen deines dualen Systems an.
Wann immer du willst im Lizenzjahr: Mengenanpassungen
Es ist oft nicht einfach abzusehen, wie viele Verpackungen man im gesamten Kalenderjahr in Verkehr bring, deshalb kannst du die lizenzierten Schätzmengen im Laufe des Kalenderjahres anpassen. Die Mengenanpassung wird im LUCID-Konto über die Funktion der „Unterjährigen Mengenmeldung“ und beim dualen System über eine Mengenänderung durchgeführt. Diese Meldung ist optional.
Wichtig: Sobald du eine Mengenanpassung in deinem LUCID-Konto vornimmst, muss diese auch bei deinem dualen System erfolgen – und andersherum. Deine angegebenen Verpackungsmengen müssen jederzeit übereinstimmen.
Achtung: Nach deiner Mengenanpassung kann sich dein Lizenzentgelt verändern. Je nach Lizenzanbieter*in erhältst du bei einer Verringerung eine Gutschrift. Bei einer Mengenerhöhung musst du die Differenz nachzahlen. Anfang September melden die dualen Systeme die Mengen an die ZSVR. Auf dieser Mengengrundlage werden die Entsorgungsanteile fix berechnet. Daher stellen einige duale Systeme bei Mengenreduzierungen ab dem 31.08. keine Gutschriften mehr aus.
Bis zum 31.12.: Mengen für das nächste Jahr
Am Ende eines Kalenderjahres musst du eine Mengenprognose für das kommende Jahr abzugeben. Auf Basis deiner Prognosewerte wird dein Lizenzvertrag für das kommende Jahr verlängert und das zu zahlende Lizenzentgelt berechnet. Wie jede Mengenmeldung muss auch die Prognosemeldung sowohl bei LUCID als auch beim dualen System erfolgen.
Bis zum 15.05.: Jahresabschluss-Mengenmeldung
Zum vollständigen Abschließen deines Lizenzjahres musst du jedes Jahr bis zum 15.05. eine sogenannte „Jahresabschluss-Mengenmeldung“ abgeben. In dieser Meldung werden deine tatsächlich in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen für das Vorjahr angegeben (IST-Mengen). Wie bei allen Meldungen muss auch diese Meldung sowohl im LUCID-Konto als auch beim dualen System erfolgen.