Ein eBay-Händler wurde wegen des neuen Features ›Super Preis abgemahnt. Diese neue Funktion ist erst vor einer Woche vom Marktplatzbetreiber gelauncht worden. Abmahner ist die Wettbewerbszentrale und sie wird, ersten Einschätzungen nach, auch damit durchkommen. Denn für das Produkt kann es gar keinen ›Super Preis‹ geben!
Wie funktioniert das neue Feature?
Mit dem Batch ›Super Preis‹ stellt die Plattform den Händlern ein neues verkaufspsychologisches Instrument zur Verfügung. Dieses soll preislich besonders attraktive Artikel hervorheben. Es werden ausschließlich Angebote sogenannter ›vertrauenswürdiger‹ Händler berücksichtigt und es muss sich um Produkte aus dem eBay-Katalog handeln.
Preisgebundene Artikel sind das Risiko
eBay hat leider übersehen, dass dieses neue Feature auch bei preisgebundenen Artikeln wie Büchern angezeigt wird. Hier stellt die Aussage ›Super Preis‹ wohl eine irreführende und wettbewerblich unzulässige Aussage dar. Genau diese Auffassung vertritt die Wettbewerbszentrale. Sie mahnte den Händler ab.
Dieser haftet dafür, denn er alleine ist dafür verantwortlich, dass seine Artikel auf der entsprechenden Plattform auch gelistet werden. So jedenfalls urteilten schon etliche Gerichte im Kontext von Amazon-Listings.
Was sollten Händler nun tun?
Erhaltet ihr eine solche Abmahnung, solltet ihr einen Anwalt aufsuchen und ihn bitten, sich mit eBay in Verbindung zu setzen. Bisher hat sich die Plattform immer sehr kulant in der Übernahme der Anwalts- und Abmahnkosten gezeigt. Diese kulante Haltung dürft ihr auch in diesem Fall erwarten.
Shit happens!
Dieser Fehler ist ärgerlich und dennoch nachvollziehbar. Das neue Feature wurde in den USA entwickelt und von dort aus global gelauncht. Zwar sollte jede Veränderung ›eigentlich‹ eine juristische Schleife laufen, aber das scheint hier offenbar nicht passiert zu sein. Oder die Legals in Dreilinden hielten ein sehr ausgedehntes Mittagsschläfchen. Wichtig ist jedoch, dass sich die Plattform – und da unterscheidet sich eBay deutlich von Amazon – für euch engagiert und euch nicht im Regen stehen lässt!
Achtung!1Abmahngefahr,
https://www.it-recht-kanzlei.de/ebay-superpreis-abmahnung-buchverkauf.html
Ja, das habe ich im Artikel beschrieben. Und Update: In der Katg. Bücher wird der Badge nicht mehr angezeigt
Hallo Mark! Wie kann man denn als Händler diese Funktion freischalten bei Ebay? Über den Kundenservice?
Kann man nur bestimmte Angebote mit dem Button markieren?
Grüße!
Andreas
Ahoi Andreas, nein, das Feature ist global ausgerollt und derzeit auch in problematischen Kategorien eingesetzt. Es lässt sich nicht steuern.