Die Verbraucherzentrale ist eine Anlaufstelle bei der sich Verbraucher über Onlinehändler beschweren können. Das taten sie auch fleißig. Nun hat der Verband 456 (170) gemeldete Onlineshops untersucht. 65% der Shops sind verschwunden. Wer per Vorkasse bezahlt hat, der hat nun auch sein Geld verloren. Schuld daran sind Payment-Anbieter.
›Verbraucherfrust beim Online-Shopping: Online-Shops und Geld verschwinden‹, titelt der Dachverband der Verbraucherzentrale in seiner Pressemitteilung.
Irreführende Werbung, ausbleibende Warenlieferung, ein Onlineshop, der mal da ist oder nicht oder ein Fakeshop sein könnte: Wie Verbraucher Anhaltspunkte für mögliche Schwierigkeiten vor einer Warenbestellung erkennen können, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) bei knapp 460 Webseiten von Onlineshops geprüft, über die sich Verbraucher beschwert hatten. Nach einigen Wochen sind fast zwei Drittel der ausgewählten Webseiten verschwunden und nicht mehr aufrufbar. Der VZBV warnt vor hoher Fluktuation und Intransparenz bei Onlineshops.
»Gerade in Zeiten des Lockdowns in der Corona-Krise sollten Verbraucher genau hinschauen, bei welchen Webshops sie einkaufen«, sagt Carola Elbrecht, Referentin Team Marktbeobachtung Digitales beim VZBV. »Reißerische Werbung, wechselnde Sprachen und Währungen im Bestellprozess, Lieferzeiten von bis zu 120 Tagen und die Vorkassezahlung können Hinweise auf dubiose oder gar betrügerische Shops sein.«
Indizien für Probleme
Der VZBV hat 456 Webseiten geprüft, die Verbraucher von März bis Mai 2020 an die Marktbeobachtung des VZBV gemeldet hatten. Geprüft wurden Punkte wie Werbung und Gestaltung der Webseite, auffällige Preisrabatte, angegebene Lieferzeitpunkte oder Allgemeine Geschäftsbedingungen. Im Untersuchungszeitraum Juni bis November waren bereits 65 Prozent der von Verbrauchern gemeldeten Webseiten nicht mehr aufrufbar. Diese Tendenz des Kommens und Gehens von Webshops bestätigte auch eine Nachprüfung einige Zeit später. Bei den anderen gab es teilweise Indizien für Fakeshops als auch Dropshipping als legales Geschäftsmodell, wo Waren verkauft werden, die noch gar nicht im Lager des Händlers vorrätig sind, teils aber auch gar keine Probleme.
Rechte lösen sich samt Webseite in Luft auf
Die Ergebnisse zeigen die hohe Fluktuation von Webshops auf, vor allem durch ihr Auf- und Abtauchen. Dank frei im Internet zugänglicher Baukastensysteme für das Konfigurieren einer Internetseite sind dubiose oder gar betrügerische Webshops kaum noch von seriösen Shops zu unterscheiden. »Verbraucher können ihre Rechte nicht durchsetzen, wenn der Verkäufer für sie nicht greifbar ist und auf Nachfragen oder Beschwerden nicht reagiert oder sie gar keine Kenntnis darüber haben, wem gegenüber sie etwaige Ansprüche anmelden können«, so Elbrecht. (Quelle: Pressemitteilung vzbv.de)
Fakeshops gibt es wie Sand am Meer & Payment ist ein Schlüssel zur Betrugsvermeidung
Mit Abschaffung oder Verbot der Zahlmethode ›Vorkasse‹, also Überweisung auf das Bankkonto des Shopbetreibers, würde ein Betreiben von Fakeshops unattraktiver. Um sie ganz zu verhindern wird es wohl nicht reichen, jedoch ist die Bezahlmethode welche Onlineshops anbieten ein Schlüssel zur Betrugsprävention. So sind die meisten Zahlungen über PayPal oder AmazonPay als ›sicher‹ einzustufen. Es ergeben sich aber dennoch eine Vielzahl an Betrugsmöglichkeiten für potentielle Fraudster. Leider, denn diese latente Unsicherheit treibt Verbraucher zu großen Plattformen oder bekannten (aber teureren) Onlineanbietern. Der KMU-Handel wird benachteiligt!
Schutz der Verbraucher & Shopbetreiber
Die Registrierung von Zahlkonten für den Empfang gewerblicher Zahlungen ist sehr einfach und kaum reguliert. Hier wären Änderungen wünschenswert, welche Verbraucher vor Verlusten schützen und kleinen Shopbetreibern ein Vertrauenssignal geben.