Der Koalitionsvertrag steht. Was aber bedeutet das für den Onlinehandel? Wird er im Rahmen der Digitalisierungsankündigungen positiv betrachtet oder ist er der Bad Guy. Schauen wir einmal genau hin. Immerhin findest das Wort ›digital‹ 226-mal Verwendung, ›online‹ immerhin achtmal und ›Online-Handel‹ dreimal. Natürlich interessiert uns auch alles, was uns Gründer und Unternehmer berührt.
»Der stationäre Handel in Deutschland braucht attraktive Rahmenbedingungen, um im Strukturwandel gegenüber dem reinen Online-Handel bestehen und von der Digitalisierung profitieren zu können. Wir bemühen uns weiter um fairen Wettbewerb zwischen Geschäftsmodellen digitaler Großunternehme und den lokal verwurzelten Unternehmen. Wir wollen die digital gestützte Wertschöpfung in Industrie, Handel, Handwerk und Dienstleistung unterstützen und dafür ein Level Playing Field herstellen«, so die Seite 28 unter der Überschrift ›Einzelhandel‹.
Mit Vorsicht sind diese Zeilen zu lesen. Natürlich sind Amazon, eBay & Co. Großunternehmen. Es bleibt zu hoffen, dass nicht übersehen wird, dass die Spieler auf den Plattformen zum großen Teil KMU sind.
Die Seiten 29, 30 und 31 – oh, das ist viel – widmen sich dem Thema Gründung. Herausragend ist dieser Satz: »Wir schaffen die Voraussetzungen für flächendeckende ›One Stop Shops‹, also Anlaufstellen für Gründungsberatung, -förderung und -anmeldung. Ziel ist es, Unternehmensgründungen innerhalb von 24 Stunden zu ermöglichen«. Soll eine neue Scheiterungskultur etabliert werden? »Wir stärken die Start-up- und Gründerförderung. Wir werden Gründungen aus allen Lebenslagen und eine Kultur der zweiten Chance unterstützen.«
Ja und auch der Stichpunkt ›Fairer Wettbewerb‹, auf Seite 31, wird den Onlinehandel berühren. »Wir werden das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) evaluieren und weiterentwickeln.« Prima! – Wenn die Richtung stimmt.
Den Fokus auf KMU im Rahmen der Lieferkettenbetrachtung: »Wir unterstützen ein wirksames EU-Lieferkettengesetz, basierend auf den UN-Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte, das kleinere und mittlere Unternehmen nicht überfordert.« Das findet ihr auf Seite 34. Dann auf Seite 35: »Die Kreditabsicherungen für Exporte in Form von Hermes-Bürgschaften unterstützen wir gerade auch für KMUs bei Small-Ticket-Finanzierung.«
Unter der Überschrift ›Kreislaufwirtschaft‹ wird es wieder spannend: »Produkte müssen langlebig, wiederverwendbar, recycelbar und möglichst reparierbar sein.« Und: »Die Retourenvernichtung werden wir reduzieren.« Zack! Das wird in Zukunft den Onlinehandel wohl sehr deutlich treffen und wir können hoffen, dass die Verbände kräftig unsere Sichtweisen vertreten.
Auf Seite 44 lesen wir sogar etwas über den Tierhandel im Netz. Das scheint mir aber ein sehr nischiges Nischenthema für den Onlinehandel zu sein.
Logistik findet ihr auf Seite 51: »Wir unterstützen regionale Güterverkehrskonzepte, fördern emissionsfreie Stadtlogistik wie Ladezonen und Logistik-Hubs.«.Was sich dahinter verbirgt, mag einmal ein Logistik-Fachmensch erläutern. Hier kann sehr viel Dezentralisierung der Logistik reingelesen werden. Was bedeutet das für den Onlinehandel im Kontext der B2C-Logistik?
Auf Seite 70 findet ihr das: »Durch einen erleichterten Zugang zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung unterstützen wir auch Selbstständige sowie Gründerinnen und Gründer« und auf Seite 71: »Digitale Plattformen sind eine Bereicherung für die Arbeitswelt, deswegen sind gute und faire Arbeitsbedingungen wichtig.«
Weiter hinten, auf der 111, geht es mit dem Stichpunkt ›Unternehmensrecht weiter: »Wir schützen ehrliche Unternehmen vor rechtsuntreuen Mitbewerberinnen und Mitbewerbern. Wir überarbeiten die Vorschriften der Unternehmenssanktionen einschließlich der Sanktionshöhe, um die Rechtssicherheit von Unternehmen im Hinblick auf Compliance-Pflichten zu verbessern und für interne Untersuchungen einen präzisen Rechtsrahmen zu schaffen.« Auch für Blogger spannend!
Es macht Sinn, dass ihr euch diese Seiten selbst einmal durchlest: »Wir untersuchen weitere Vorkehrungen gegen den Missbrauch von Kostenerstattungen für Abmahnungen nach dem Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb (UWG).«
So, das war’s. Was haltet ihr von den Inhalten des Vertrags? Wenn ihr die 177 Seiten einmal selbst durchlesen wollt, findet ihr hier den Link. Habt Spaß damit.