Über folgenden, großartigen Blog-Artikel bin ich gestolpert. Bis auf ein paar “klitzekkleine” Ergänzungen, Kommentare und Korrekturen ist er einfach grandios. Daher möchte ich ihn bei mir auch veröffentlichen:

BLOG, PRODUKT, BRAND – WIE DU DEINE MARKE SCHÜTZT

In den Neunzigern gab es zwei Allianzen. Eine Versicherung – und eine Band. Die Versicherung war nicht nur zuerst da. Sie hatte auch Patent angemeldet, klagte gegen die Band, gewann in zweiter Instanz. Begründung: Guy und Claus (Band Allianz) verfälschten den Erinnerungswert des Titels (Versicherung Allianz).

Die Band kam nach der Klage noch einige Zeit “ohne Namen” aus. Auf diesen Fall solltest du allerdings nicht setzen – sondern abwägen, ob du die Marke, mit der du dein Geld verdienst, beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) anmelden willst. Schließlich ist “ohne Namen” jetzt schon besetzt.

DIE HARTEN FAKTEN

Die Website des DPMA nennt es beim Namen: “Starke Marken stellen einen Vermögenswert dar.” Hast du solch eine starke Marke – zum Beispiel eine tolle Geschäftsidee mit deinem Blog? Oder ein super Produkt in der Pipeline? Dann solltest du jetzt weiterlesen.

Deine Marke repräsentiert dein Unternehmen und unterscheidet dich zur Konkurrenz, die vielleicht ein ähnliches Produkt anbietet. Wieso diese Unterscheidung wichtig ist? Weil sie deinem Kunden Orientierung im Angebotsdschungel gibt. Und durch die Anmeldung beim DPMA schützt du dieses geistige Eigentum. Was du dann hast, nennt sich Markenschutz: Du allein erhältst das Recht, die eingetragene Marke für deine Ware oder auch deine Dienstleistung zu nutzen.

Schützen kannst du im Prinzip alles: Namen, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen – sogar Verpackungen und Farben. Beispiele: das Nivea-Blau oder der Öffnungsmechanismus der Ritter-Sport-Schokolade.

Jetzt rufen wir uns nochmal das Allianz-Beispiel in Erinnerung (sorry, Guy und Claus): Recherchier unbedingt vorher, ob es deinen Marken-Namen, dein Logo oder deine Farbmischung so oder so ähnlich schon gibt – und damit Verwechselungsgefahr besteht. Juristisch heißt das relatives Eintragungs-hindernis. Das DPMA übernimmt die Recherche nicht für dich. Dein Konkurrent, die Allianz, eventuell schon. Zugegeben. Es sind schon ein paar Hürden anzupacken auf dem Weg zu einer geschützten Marke. Aber hast du die überwunden, gehört die Marke DIR. Und zwar zeitlich unbegrenzt. Im Prinzip kann sie sogar länger leben als du, sofern alle zehn Jahre jemand die Verlängerungsgebühr bezahlt. Wenn du die Marke vorher loswerden willst, auch kein Problem – verkauf sie, veräußere sie, räume dir ein Nutzungsrecht ein.

Und hey – eine echt starke Marke kann sogar den Wortschatz ihrer Nutzer beeinflussen. Wenn du es also richtig rockst, reihst du dich unter die Tempos der Taschentücher und unter die Labellos der Lippenpflege. Aber kümmern wir uns erst mal um die Anmeldung.

CHECKLISTE VOR DER ANMELDUNG

Du weißt jetzt, dass du deine Marke über das DPMA schützen willst? Gut. Aber kümmere dich unbedingt um die folgenden Punkte, bevor du zum Abschnitt Online-Anmeldung runterscrollst:

1. Marken

Am wichtigsten ist es, die unterschiedlichen Markenformen zu verstehen. Für deinen Blog meldest du voraussichtlich eine Wort-, Bild- oder Wort-Bild-Marke an.

– Eine Wortmarke besteht aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder sonstigen Schriftzeichen – wir reden also von einem reinen Begriff ohne gestalterische Elemente.

– Eine Bildmarke ist ein Bild oder eine Abbildung ohne Wortbestandteile. Wie der Apple-Apfel.

– Die Wort-Bild-Marke besteht aus einer Kombination von beidem – also einem Wort, das grafisch gestaltet ist. Da hätten wir zum Beispiel das Google-Logo, welches vor einiger Zeit ja seine Serifen abgestreift hat.

Diese drei Markenformen nimmt man alle visuell wahr. Aber es können auch Marken geschützt werden, die durch unsere anderen Sinne angesprochen werden. Wie die Hör-, Geruchs-, Geschmacks- oder die Tastmarke. Und dann gibt es da noch die Bewegungs-, Licht-, Farb- und der dreidimensionalen Marke – bei letzterem sprechen wir nicht von einem plastisch wirkenden Logo, sondern von einem Gegenstand.

2. Markenrecherche

Wie schon gesagt. Ob es eine Marke gibt, mit der deine verwechselt werden könnte – also ein relatives Eintragungshindernis besteht – musst du selbst rausfinden. Das jeweilige Markenamt prüft nur, ob du mit deiner Marke gegen die Wand des absoluten Eintragungshindernis fährst. Dabei handelt es sich um allgemeine Begriffe, die du nicht für dich besetzen kannst. Wie zum Beispiel Nudelsuppe für dein Produkt Nudelsuppe. Andere wollen auch noch Nudelsuppe trocknen, in Plastik packen und verkaufen. Ob relativ oder absolut – recherchier beides. Denn das DPMA checkt das absolute Eintragungshindernis erst, nachdem du dich angemeldet hast. Und du mindestens 290 Euro schon los bist. Aber keine Panik. Für die sogenannte Ähnlichkeitsrecherche gibt es kostenlose Tools, die du nutzen kannst:

1. National: DPMA-Register https://register.dpma.de/DPMAregister/Uebersicht

2. EU: HABM https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/

3. International: WIPO https://www.wipo.int/branddb/en/

[Die größte und teuerste Gefahr besteht darin, sich bei der Recherche zu verhauen.Das Erkennen eines relativen Eintragungsshindernis ist für Laien nahezu unmöglich. Passiert euch hier ein Fehler, können die Konsequenzen teeeuer und vernichtend sein. Markenrechtstreitereien kosten schnell 10.000€. Beispiel: Die Ähnlichkeit zwischen Tempo und Tempi zeigt euch kein Tool an. Mein Tipp: Wer sich nicht 100% sicher ist, sollte eine Markenanmeldung NUR mit anwaltlicher Begleitung durchführen]

3. Nationale oder internationale Marke

Und da wären wir bei der nächsten Frage. Willst du dein Produkt nur in Deutschland anbieten, reicht ein Antrag beim Deutschen Marken- und Patentamt (DPMA). Innerhalb der EU benötigst du eine Anmeldung beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) oder darüber hinaus eine internationale Marke bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO).

Der Vorteil einer deutschen Marke: sie ist a) günstiger und b) weniger “störanfällig”. Im EU-Gebiet gilt das “Ganz-oder-gar-nicht-Prinzip”. Besteht nur in einem der 28 Mitgliedsstaaten der EU ein absolutes Eintragungshindernis, kann die Unionsmarke nicht eingetragen werden. Und nur eine verwechsbare Marke in einem der Länder reicht beim relativen Eintragungshindernis aus, um die gesamte Unionsmarke zu Fall zu bringen. But that’s a whole other story – hier gibt es die detaillierten

Infos: https://www.dpma.de/marke/markenschutz/national_oder_europaeisch/index.html

4. Amt oder Netz

Diesmal machen wir es kurz: Anmelden kannst du dich physisch (beim Markenamt) oder online. Einen Leitfaden dazu findest du am Ende des Artikels.

5. Was der Spaß kostet

Mehr kostet mehr. Wer internationalen Schutz will, muss also tiefer in die Tasche greifen. Zur Preis-Staffelung gesellt sich die Kategorisierung in die sogenannten Nizza-Klassen, die die Art deiner Ware oder Dienstleistung klassifizieren. Jap, wie der Ort Nizza, weil die Klassifikation dort 1957 vertraglich abgeschlossen wurde – und das Ganze damit international Gültigkeit hat.

[Es ist natürlich simpel gesagt, dass man sich die Klassen einfach aussuchen soll und anklicken soll. Nach einer Schonfrist von 5 Jahren besteht Nutzungszwang, sonst kann die Marke gelöscht werden, was auch mit Kosten verbunden ist. Daneben: Für Laien ist das Verzeichnis nicht immer leicht zu durchschauen.Es ist natürlich simpel gesagt, dass man sich die Klassen einfach aussuchen soll und anklicken soll. Nach einer Schonfrist von 5 Jahren besteht Nutzungszwang, sonst kann die Marke gelöscht werden, was auch mit Kosten verbunden ist. Daneben: Für Laien ist das Verzeichnis nicht immer leicht zu durchschauen.]

WAS KOSTET DER SPAß?

– Nationale Marke DPMA: 300 Euro (online 290€)

– jede weitere Klasse +100 Euro

– EU-Marke HABM: 1.050 Euro (online 900€)

– jede weitere Klasse +150 Euro

– internationale Marke WIPO: Kosten variieren von Land zu Land. Der Free Calculator bietet eine Kostenübersicht

[Die Kosten haben sich geändert: Die Anmeldung beim EUIPO kostet jetzt 850€ für eine Klasse, 900€ für 2 und 1.050 für drei Klassen…Anm. d. Mark]

Und weiter im Text:

Die Liste der Nizza-Klassen umfasst 45 Waren und Dienstleistungen. Willst du eine Dienstleistung schützen, musst du dich durch 11 Klassen wühlen. Der Warensektor beansprucht die anderen 34 für sich. Und ja, du solltest dir genau durchlesen, welche Klasse welche Dienstleistungen oder Waren beinhalten.

Damit du weißt, welche Klassen dein Reiseblog, dein Partyservice oder deine Schmuckkollektion abdecken muss. Ich kann es nicht verleugnen: es ist mühsam. Aber immerhin kannst du bei den Listen zwischen Dienstleistung und Waren und zwischen Sortierung nach Klassen oder alphabetisch wählen.

Und jetzt die gute Nachricht: In den sagen wir 290 Euro deiner Online-Anmeldung einer nationalen Marke sind drei Nizza-Klassen inklusive. Wenn du beispielsweise einen Blog schützen willst, damit aber auch noch eine Eventreihe anbietest, die in eine andere Klasse fällt – all inclusive.

Ich mach es mal an einem Beispiel fest. Du betreibst aktuell – wie ich – eine Website UND bietest auch noch Coachings für digitale Nomaden an – beides unter derselben Wortbildmarke. Dafür bräuchtest du folgende Nizza-Klassen:

– 35 – Bereitstellung von Geschäftsinformationen über eine Website – 38 – Bereitstellung von Online-Foren – 41 – Veranstaltung und Durchführung von Seminaren

In diesem Fall wählst du bei der Anmeldung also die Nizza-Klassen 35, 38 und 41. Mit drei Klassen kann man echt schon einige Dienstleistungen abdecken. Einmal bei 41 den Haken gesetzt, kannst du dein Dienstleistungsangebot innerhalb dieser Klasse erweitern. Zum Beispiel einen Nachtclub eröffnen, oder Workshops als Fernkurse anbieten – vorausgesetzt natürlich das läuft unter derselben Wortbildmarke.

Du brauchst eine vierte, fünfte oder sechste Klasse? Alles möglich. Dann kommen jeweils 100 Euro Gebühren hinzu, siehe Kostenübersicht oben. Denkst du aktuell schon über einen Ausbau deiner Marke auf weitere Dienstleistungen oder Waren nach, lohnt es sich, die direkt mit “einzukaufen”.

Denn: Nicht eingetragene Klassen musst du neu anmelden – und neu bezahlen. Dasselbe gilt für die Erweiterung deiner nationalen Marke auf die EU und darüber hinaus. Im Übrigen können zwei Marken mit demselben Namen nebeneinander bestehen – solange sie in unterschiedlichen Klassen angemeldet sind.

READY? SO MELDEST DU DICH AN

Der digitale Nomade meldet sich online an. Jedenfalls würde ich dir an der Stelle gerne unter die Arme greifen. Der Link ist hier. Follow my lead. weiter lesen auf officeflucht.de…

[Fazit: So einfach auch die Selbstanmeldung einer Marke ist, hier überwiegt aber eindeutig das Risiko gegenüber dem Kostenvorteil. Anwaltliche Beratung kostet circa ab 250€/h. Häufig kommt ihr mit 1 bis 3 Stunden aus. Diese Investition lohnt sich.]