EBay hat im Rahmen der News für gewerbliche Verkäufer, Frühling 2017, auch seinen Grundsatz für die Verwendung von Links angepasst. Viele Händler verwenden jedoch in ‘Rechtliche Informationen des Verkäufers’ und ihren AGB solch verbotene Verweise.

Diese Links sind verboten

(Quelle: Impressum nach Händlerbund Empfehlung eines ebay-Händlers)

In den AGB des Händlerbunds z.B. findet sich ein Werbelink, der nach dem neuen eBay-Grundsatz nicht gestattet ist. Die Gefahr besteht, dass der eBay-Suchalgorithmus diese Links als ‘verboten’ identifiziert und ihr eine Verwarnung erhaltet.

(Quelle: Händlerbund AGB eines eBay Händlers)

eBay-Grundsatz ist eindeutig

Vor fast 4 Wochen hat eBay seinen Grundsatz zur Verwendung von Links angepasst. Dieser ist eindeutig.

Unser Grundsatz

Links, durch die Kunden auf andere Websites als eBay geleitet werden, sind verboten, mit Ausnahme von Links zu:

  • Produktvideos

  • Sonstigen rechtlich relevanten Informationen

Dieser Grundsatz gilt unabhängig davon, ob der Link anklickbar ist, und umfasst jeglichen Versuch, Kunden von einer Seite wegzuleiten. Er erstreckt sich auf alle von Mitgliedern erstellten Inhalte wie Angebote, Shop-Seiten, Shop-Überschriften, Verkäuferprofilseiten, Newsletter, Bilder usw.

Links, die Kunden auf andere eBay-Seiten leiten, sind erlaubt. Dazu gehören auch Links zu Nachrichten, anderen eBay-Artikeln oder Shop-Seiten sowie für die Funktion „Einem Verkäufer folgen“ und zum Hinzufügen zu den bevorzugten Verkäufern. (Quelle: ebay.de)

EBay verfolgt Verstöße gegen Grundsätze aktuell sehr streng. Einige Händler berichteten bereits von Verwarnungen und Sperrungen im Zusammenhang mit fehlerhaften Impressen in den eBay Nachrichten. Mit der Nutzung der Händlerbund-AGB riskieren die Händler somit eine Verwarnung. Mehrfache Verwarnungen können zur Suspendierung eures Accounts und zum Ausschluss vom eBay-Handel führen.

Der Händlerbund gibt eine falsche Empfehlung

Aktuell hat der Händlerbund die Änderung des Grundsatzes noch NICHT umgesetzt. Auch wurden die Mitglieder der Händlerbund-Initiative ‘Fair-Commerce’ noch nicht informiert bzw. gewarnt.

Folgende Empfehlung wird derzeit noch ausgesprochen:

Wie viele Händler sind betroffen?

(Quelle: Google.de)

Google wirft über 1 Mio. Treffer aus. Das bedeutet, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit weit mehr als 1 Mio. eBay-Angebote von den Marktplatzhändlern betroffen sind. Ich habe ja hier nur die Seite ‘ebay.de’ untersucht. Auf ‘ebay.it’ habe ich auch noch 375.000 Ergebnisse gefunden.

Was sollen betroffene Händler nun machen?

Wichtig ist, dass sich die Händler zunächst einmal beim Händlerbund melden. Denn er ist Gründer der Initiative und Verursacher der Herausforderung. Vielleicht hat der Händlerbund die Möglichkeit eine Karenzzeit mit eBay auszuhandeln, innerhalb derer ihr den Link entfernen müsst.

Ihr könnt die Angaben über diesen Link ändern: http://cgi4.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?RegisterBizSellerInfo

Wenn ihr laufende Angebote ändern möchtet, beachtet bitte diese Hinweise:

https://pages.ebay.de/help/sell/businessinformation.html#bearbeiten

http://pages.ebay.de/help/sell/edit_listing.html

https://pages.ebay.de/help/sell/contactdetails.html

Händler, die nur von den Händlerbund-AGB betroffen sind

Der Händlerbund bietet seine AGB Schnittstelle leider nicht für eBay an, sodass ihr auch hier manuell eure AGB ändern müsst. Ich hoffe, der Händlerbund wird Anfang der Woche ein Update veröffentlichen.

Link: https://www.haendlerbund.de/de/leistungen/rechtssicherheit/agb-service/agb/agb-ebay

Alle Händler sollten achtsam sein

Bitte prüft alle einmal eure AGB, ob sich dort ein Link versteckt. Nicht nur der Händlerbund kann einen Link gesetzt haben.

[UPDATE] Stellungnahme des Händlerbund & eBay

Ich habe sowohl den Händlerbund wie auch eBay um Stellungnahme gebeten. Hier nun beide Stellungnahmen. Zunächst die vom Händlerbund:

Wir haben eine Rückmeldung von eBay erhalten und möchten deshalb ein kurzes Update geben.

Die angesprochenen neuen Richtlinien für Links treten ab September 2017 in Kraft. Unter http://verkaeuferportal.ebay.de/verkaeufer-news/2017-fruehling/grundsaetze#aenderungen kann man nachlesen, dass sich die Regeln für Links zu externen Websites erst ab September 2017 ändern. Das hat eBay auch uns gegenüber bestätigt.

Bisher ist der Stand der Kommunikation so, dass die Links ab September entfernt werden müssen. Wir befinden uns vor allem im Bezug auf unsere FairCommerce-Initiative im Moment im Austausch mit eBay und versuchen, eine geeignete Lösung für unsere Händler zu erzielen.

Im Zuge des nächsten Updates der eBay-Rechtstexte zur Änderung der Rückgabebestimmungen werden wir eine Verfahrensweise bereitstellen, die mit eBay abgestimmt ist.

Bis dahin bleibt alles beim Alten und stellt für keine unserer Mitglieder eine Gefahr da, weder hinsichtlich Abmahnungen oder Sperrungen von eBay-Konten.

eBay Stellungnahme

Grundsätzlich sind keinerlei Links irgendwo gestattet, mit der Ausnahme von Produktvideos und rechtlich erforderlichen Informationen.

Wenn beispielsweise die AGB-Texte von einem Drittanbieter erstellt wurden, muss dort nicht zwingend ein Link verwendet werden. Man kann auch sagen „Dieser Service ist erstellt von Anbieter XYZ.“ Damit wird das Copyright eingehalten.

In dem Screenshot [Anm. von mir: s.o.] unten ist nur der Link zu https://ec.europa.eu/odr rechtlich erforderlich. Diese Domain werden wir whitelisten.

Da der Händler mit diesem Link seine rechtlichen Pflichten bereits erfüllt hat, ist der Verweis auf die eigene Webseite nicht rechtlich erforderlich und somit nicht zulässig.

Welches Datum ist nun richtig?

ebay-grundsatz

(Quelle: http://verkaeuferportal.ebay.de/verkaeufer-news/2017-fruehling/grundsaetze)

Der Händlerbund versicherte mir, dass sie die Bestätigung von eBay in Schriftform vorliegen haben, daher gehe ich davon aus, dass es eine Karenzzeit bis September gibt.