✉️ DHL ändert seine AGB: Was Händler jetzt wissen müssen

Ab dem 15. Mai 2025 gelten bei DHL neue Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Die Änderungen betreffen zentrale Aspekte rund um den Versand und die Zustellung an Packstationen, Filialen und auch Automaten von Drittanbietern. Für Händler und Vielversender heißt das: Jetzt genau hinschauen, denn einige Punkte könnten im Alltag schnell zu Problemen führen.


🔍 Was genau ändert sich?

DHL hat in den überarbeiteten AGB einige bisher nur implizit geltende Vorgaben nun klar formuliert – insbesondere im Zusammenhang mit der Nutzung von Empfangs- und Versandoptionen:

  1. Strengere Vorgaben bei der Packstation-Zustellung
    Sendungen an eine Packstation müssen künftig korrekt adressiert sein. Das bedeutet:

    • Der Name muss exakt zur angegebenen Postnummer passen.
    • Die Packstation-Nummer darf nicht fehlen.
    • Auch die Sendungsnummer muss vorhanden sein.

    ❗Fehlt die Sendungsnummer, wird das Paket nicht in die Packstation gelegt, sondern in eine nahegelegene Filiale umgeleitet.

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(Bild wortfilter.de)

  1. Mehr Flexibilität bei internationalen Sendungen
    Bisher konnten zollpflichtige internationale Sendungen nicht an Packstationen oder Filialen umgeleitet werden.
    Künftig ist das möglich, sofern:

    • Keine Einfuhrabgaben fällig sind und
    • die Sendung ursprünglich an die Hausanschrift adressiert war.
  2. DHL Paketkasten: Bedingungen entfallen
    Die bislang gesonderten Regelungen für die Zustellung an einen DHL Paketkasten wurden vollständig gestrichen.
  3. Zustellung an Automaten von Drittanbietern jetzt offiziell geregelt
    DHL hat klargestellt:

    • Eine Zustellung an Fremdautomaten ist nur zulässig, wenn DHL kostenfreien Zugang zu der Station hat und
    • die Adresse vollständig und eindeutig angegeben ist.

    📌 Hinweis: DHL empfiehlt ausdrücklich, sich vorab beim Betreiber des Automaten zu informieren.


⚖️ Was bedeutet das für Händler?

Die Änderungen sind größtenteils redaktioneller Natur, aber sie haben praktische Auswirkungen:

  • Wer regelmäßig an Packstationen versendet, sollte sicherstellen, dass alle Daten vollständig und korrekt sind – insbesondere bei Kundenadressen.
  • Der neue Handlungsspielraum bei internationalen Sendungen bietet mehr Flexibilität, sollte aber nur genutzt werden, wenn keine Abgaben zu erwarten sind.
  • Die offizielle Möglichkeit zur Zustellung an Drittanbieter-Automaten ist interessant – bleibt aber mit Einschränkungen verbunden.

✅ Fazit & Empfehlung

Die AGB-Änderungen bei DHL bringen für Händler keine grundlegend neuen Regeln, aber mehr Verbindlichkeit und Klarheit. Fehlerhafte Adressen und unvollständige Angaben führen künftig noch schneller zu Umleitungen – mit möglichen Verzögerungen oder Retouren.

👉 Empfehlung:

  • Prüft eure Adressvalidierung im Checkout.
  • Kommuniziert deutlich an eure Kunden, wie sie Packstationen korrekt angeben.
  • Nutzt die neue Option zur Umleitung internationaler Sendungen nur mit Sorgfalt.

So lassen sich viele potenzielle Probleme im Versand bereits im Vorfeld vermeiden.


 

 

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