PayPal: Kein Käuferschutz für Händler – und keiner sagt’s dir!

In der Wortfilter-Facebook-Community macht aktuell ein Post die Runde, der Händlern die Augen öffnet. Ein Händler berichtet, dass er 3.400 US-Dollar bei einem Kauf über Alibaba verloren hat – obwohl er per PayPal bezahlt und sich auf den Käuferschutz verlassen hatte.

Der Grund:
👉 Die Ware war für den Wiederverkauf gedacht.
Und genau deshalb greift der Käuferschutz nicht. So steht es bei PayPal. Genauer gesagt tief vergraben im juristischen Kleingedruckten:

Von der Rückerstattung ausgeschlossen: Für den Weiterverkauf bestimmte Artikel, unabhängig von deren Anzahl.”
(Quelle: PayPal Käuferschutzrichtlinie, Ausnahmen)

Heißt im Klartext:
Wenn du als Händler Ware einkaufst, um sie weiterzuverkaufen – bist du raus. Kein Schutz, kein Geld zurück, kein Interesse seitens PayPal.


Was bedeutet das konkret für dich als Händler?

Wenn du auf Alibaba, Aliexpress, Amazon, eBay oder sonst wo Handelsware einkaufst und per PayPal bezahlst, und:

  • die Ware nicht geliefert wird
  • minderwertig ist
  • oder komplett falsch

… dann hast du keinen Anspruch auf Käuferschutz – sofern die Ware für den Wiederverkauf bestimmt war. Und das betrifft praktisch jede geschäftlich tätige Person.


Und jetzt kommt der eigentliche Skandal: Keiner weiß das!

Diese Ausnahme kennen fast keine Händler.
Sie steht in einem langen, mehrstufig verlinkten Dokument, das sich kaum jemand durchliest – und das PayPal auch nicht proaktiv kommuniziert.

Denn in der öffentlichen Wahrnehmung – und in der Händlerlogik – gilt:

„Ich bezahle mit PayPal, also bin ich abgesichert.“

Das ist falsch. Und PayPal tut auch nichts, um diesen Irrtum zu korrigieren.

Und genau das ist die Schweinerei.


Zwischenfazit: Händler zahlen – und rutschen in die Schutzlücke

Rein juristisch mag die Ausnahme haltbar sein.
Aber PayPal verkauft sich nach außen als vertrauenswürdige Zahlungsplattform mit globalem Käuferschutz.

Wenn dann aber eine der zentralsten Zielgruppen – nämlich Händler, die Ware einkaufen – im Ernstfall leer ausgeht, dann ist das nicht nur ärgerlich.
Das ist geschäftsschädigend, unfair und schlicht kundenfeindlich.

Denn: Der betroffene Händler hat korrekt bezahlt, aber keine Ware erhalten.
Und trotzdem ist er am Ende der Dumme.


Technisch wäre eine Lösung kinderleicht

PayPal wüsste ganz genau, dass es sich bei einem bestimmten Käufer um ein Geschäftskonto handelt.
PayPal wüsste auch, dass es sich um einen typischen Handelsvorgang handelt.

Was wäre also so schwer daran:

  • Vor dem Kauf einen klaren Hinweis zu zeigen:
    „Achtung: Für gewerblich bestellte Ware zum Wiederverkauf gilt kein Käuferschutz.“
  • Oder: Einen eingeschränkten Käuferschutz anzubieten, der sich zumindest auf „Ware wurde nicht geliefert“ erstreckt – was auch hier das Problem war.

Stattdessen lässt PayPal seine Händler wissentlich ins offene Messer laufen.


PayPal spricht von Vertrauen – und verweigert es den Händlern

Es gehört zur DNA von PayPal, dass niemals Geld und Ware in derselben Hand sein sollen, bevor der Deal abgeschlossen ist.
Das war mal ein zentraler Vertrauensanker.

Aber genau dieses Prinzip wird hier komplett unterlaufen.

Denn wenn der Händler bezahlt – und keine Ware erhält – und PayPal trotzdem nichts zurückerstattet, ist klar, wer das Risiko trägt: du.

Und das, obwohl du als Händler Gebühren zahlst, deine Kunden an PayPal bindest und im Zweifel auf deren Prozesse angewiesen bist.


Fazit: PayPal lässt Händler im Regen stehen – und sagt es nicht mal

Das Problem ist nicht nur, dass der Käuferschutz im B2B-Kontext eingeschränkt ist.
Das Problem ist, dass niemand dich darauf hinweist.

⚠️ Du denkst, du bist abgesichert.
⚠️ Du zahlst deine Gebühren.
⚠️ Du wirst bei einem Betrug trotzdem allein gelassen.

Und das ist kein Einzelfall, sondern systematisch eingebaut.
PayPal muss hier Klarheit schaffen.
Nicht im Kleingedruckten – sondern im Checkout. Sichtbar. Verständlich. Fair.


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