Aus der Community wurde in der Vergangenheit öfter die Frage gestellt, wie denn Mietmodelle über eBay abbildbar sind. In diesem Artikel habe ich mir dazu Gedanken gemacht und möchte euch zeigen, wie ihr kleine und große Mietmodelle über den Marktplatz darstellen könnt.
Welche Mietmodelle gibt es, die Sinn ergeben?
Es gibt zwei wesentliche ‘Use Case’ (Anwendungsfälle), die einmalige Vermietung und die dauerhafte Vermietung über längere Zeiträume.
Fall 1: Ihr verkauft z.B. Kupferrohr und möchtet dem Verbraucher eine Rohrverbindemaschine zum Verbauen der Rohre vermieten. Die Maschine braucht er nur einmal, meistens eine kurze Zeit, bis er das bei euch gekaufte Material verbaut hat.
Fall 2: Ihr möchtet unabhängig von Materialkäufen Artikel, Werkzeuge oder z.B. Wohnmobile vermieten. Das bedeutet es kann sogar sein, dass über einen längeren Zeitraum monatliche Mieten anfallen.
eBay bietet dafür keine Lösung an
Der Marktplatzbetreiber sieht eine Vermietung nicht vor. Zwar werden Immobilien und Immobilien-Mietangebote auf der Plattform dargestellt – für diese gibt es ein spezielles Anzeigenformat -, jedoch lässt sich dieses nicht auf die oben beschriebenen Anwendungsfälle übertragen.
Welche Möglichkeiten gibt es also?
Der Weg führt über den Gutscheinverkauf. Die meisten bisher auf eBay abgebildeten Mietmodelle sind wettbewerbswidrig, da sie im Kontext des ‘Sofort-Kaufen’-Buttons dargestellt werden.
Die Lösung ist also der Verkauf eines Gutscheins mit einer Leistungsbeschreibung wie Mietdauer, Mietumfang und weiteren Modalitäten.
Dauermieten, die also eine montalich wiederkehrende Zahlung vorsehen, sind schwer abzubilden. Um diese grundsatzkonform darzustellen, müsstet ihr jedem Mieter monatlich einen Gutscheinkauf anbieten. Das ist natürlich nicht bequem, aber der Fall wäre dann konform mit den eBay Grundsätzen. Alternativ hierzu wären auch Gutscheine möglich, die die gesamte Mietzeit abdecken, dabei aber monatliche Teilzahlungen vorsehen.
Wichtig ist, dass ihr bei der Formulierung der Mietbedingungen einen Rechtsanwalt zu Rate zieht. Er wird in der Lage sein, euch rechtssichere Formulierungen an die Hand zu geben.
Welche Tipps gibt es?
Macht es den Kunden so einfach wie möglich. Das bedeutet besonders, dass ihr die Rückgabe, also den Rückversand der Mietsache an euch, so bequem wie möglich gestaltet. Mindestmaß sollte ein bereits vollständig ausgefülltes Rückversandlabel sein. Besser wäre es noch, wenndie Mietsache direkt beim Kunden durch den Versanddienstleister abgeholt werden würde.
Was ist juristisch zu beachten?
Selten ist ein Mietmodell wie das andere. Das bedeutet, ihr solltet euch bei der Abbildung eurer Ideen mit einem Rechtsanwalt kurzschließen.
Wie sieht das mit einem Pfand aus?
Mit diesem Thema hat sich die IT-Recht-Kanzlei in München in diesem Artikel befasst. Ein Pfand ist im Rahmen der PAngV (Preis-Angaben-Verordnung) zu bewerten. Hierzu schreibt die Rechtsanwaltskanzlei:
“Fraglich ist, ob das nach der Verpackungsverordnung zu erhebende Pfand auf Getränke einen Preisbestandteil darstellt und somit in den Endpreis der Ware einzurechnen ist. § 1 Abs.4 PAngV stellt allerdings klar, dass im Falle der Erhebung einer rückerstattbaren Sicherheit (z.B. Dosen- oder Flaschenpfand), deren Höhe neben dem Preis für die Ware anzugeben und kein Gesamtbetrag zu bilden ist. Nach dem klaren Wortlaut der Bestimmung ist daher die Einbeziehung der Sicherheit in den Endpreis i.S.v. § 1 Abs. 1 S. 1 PAngV nicht zulässig.”
Gibt es Wawis die Mietmodelle abbilden können?
JTL, Afterbuy und auch Plentymarkets können Pfand be- und abrechnen, jedoch können Mietmodelle nicht so ohne Weiteres dargestellt werden. Ähnlich wie bei der fehlenden Abomöglichkeit versagen hier die Dienstleister.
Fazit
Mietmodelle lassen sich mit wenigen Kniffen über eBay abbilden. Wichtig ist es eine erfahrene Rechtsanwaltskanzlei bei der Umsetzung mit zu einzubeziehen. Die Kosten für die Rechtsberatung sind kalkulierbar und sprengen keinen Rahmen.
Die Transanktionsdienstleister bieten leider (wie so oft) kaum Unterstützung an. Hier müsst ihr euch mit einem ‘Workaround’ selbst helfen z.B. manuelle Terminüberwachung.
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Done.Sorry.