Wenn dumme Menschen, eine Idee haben und es falsch machen, dann kann es nach hinten losgehen und strafbar sein.
Ich bin der Meinung, dass aus mehreren Gründen die vermeintlichen Abmahnungen der bonodo UG strafbar sind. Es fehlt der tatsächliche Handel, Gebühren werden gemessen an einem Streitwert errechnet und der maßgebliche Unterlassungsanspruch kann mit Zahlung abgewendet werden.
Die Absicht der bonodo UG ist meiner Meinung nach offensichtlich: Einziges Ziel ist es die Kosten des (Abmahn-) Schreibens beizutreiben. Das genau scheint mir dann auch Ihr Geschäftsmodell zu sein.
Die Gefahr besteht aber nun da drin, dass es Nachahmer dieses Modells geben kann, und sich hieraus ein ganzer Abmahn-Tsunami entwickeln kann.
Das “bonodo”-Modell ist wegen weniger, kleiner handwerklichen Fehler letztlich gescheitert. Doch es wird Andere geben die diese Fehler nicht machen.
Die Bezeichnung des Schreibens als “Wettbewerbsrechtliche Abmahnung” ist zwar nicht falsch. Schlüssiger wäre es jedoch das Schreiben, einfach als “Vorwarnung” zu überschreiben.
Die Forderung nach einer Unterlassungserklärung und die Drohung einer anwaltlichen Verfolgung sind gleichfalls unklug in einem solchen Geschäftsmodell, da dann bereits auch schon zu diesem Zeitpunkt das Kostenrisiko einer echten Abmahnung mit einkalkuliert werden muss.
Die einfache Aufforderung zur Unterlassung, mit einer kurzen Frist, 72h iat nicht zu beanstanden, und wäre hier, meiner Meinung nach, der bessere Weg gewesen.
Entscheidend sind jetzt nur noch die Kosten. Hier halte ich einen zu erzielenden Betrag von 50€ bis hin zu 90€ für realistisch erzielbar. Aber: Die Höhe orientiert sich an den tatsächlich angefallen durchschnittlichen Ausgaben und nicht an der anwaltlichen Gebührenordnung, wenn kein Anwalt eingeschaltet ist. Die tatsächlichen Kosten lassen sich ja nun leicht belastbar darstellen. Der Anspruch scheint mir auch aus dem Gesichtspunkt des Schadenersatzes erfolgreich durchsetzbar zu sein.
Offensichtliche Risiken auszuschließen ist also nicht schwer. Und auch nur ein wenig herausfordernder ist die Vermeidung von Indizienhäufung zur Minimierung des strafrechtlichen Risikos.
Findet ein tatsächlicher stationärer und/oder online geführter Handel statt, wenn auch nur in einer geringen Ausprägung, wird das wohl ausreichend sein. Im Gegensatz zu den erheblichen Kostenrisiken bei “echten” Abmahnungen, ist hier das Kostenrisiko für den vermeintlichen “Abmahner” ungleich geringer.
Das bedeutet: Schon Kleinst- und Kleinhändler sind in der Lage das “bonodo”-Modell zu miss-/gebrauchen.
Strafrechtliche Verfolgung müssten sie wahrscheinlich ebenso wenig fürchten, wie die Feststellung von Rechtsmissbrauch.Die enorme Gefahr besteht, dass viele auf den Zug aufspringen, die Fehler der bonodo UG vermeiden und für sich ein Geschäftsmodell entwickeln, welches darauf ausgerichtet ist mit den vermeintlichen “Abmahn”-Schreiben, Erträge zu erzielen.
Alleine 4.500.000 Angebote finden sich der Zeit auf eBay mit der veralteten Widerrufsbelehrung. Ein erschreckend hohes Potential !
Würde ein Abmahner wie: z.B. MK Versandhandel, Inhaber Mark Kovaltchouk, ich berichtete über ihn, solche Schreiben versenden wollen, so könnte er das bei einem Handel Umsatz von circa 5000€ per Monat, recht risikolos 100 Schreiben versenden. Bei unterstellten 80€ pro Schreiben wären es mal eben 8000€ zusätzliche Einnahmen! Stattdessen hat er einen Weg gewählt, der ihn angreifbar macht: Sein Umsatz ist viel zu gering, um das Kostenrisiko der von ihm ausgesprochenen anwaltlichen Abmahnungen zu tragen, was wiederum ein Zeichen für Rechtsmissbräuchlichkeit darstellt.
Meine Meinung:
Da rollt ein kaum einzuschätzendes Risiko auf Online Händler zu, dem sie nur begegnen können, indem sie sich in dauerhafte anwaltliche Beratung begeben oder z.b. Schutzpakete buchen, die von vielen Rechtsanwaltskanzleien als Abo angeboten werden.
Gute Abos beginnen ab 40€ monatlicher Kosten. Das sollte Ihnen auch eine gute Betreuung wert sein!
An dieser Stelle recht herzlichen Dank an Rechtsanwältin Heidi Kneller und Rene Euskirchenfür die juristische Unterstützung.